Die Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen, sei "ohne Zweifel ein herausragendes Anliegen". Ein Recht auf Abtreibung lasse jedoch den Schutz des ungeborenen Lebens "völlig unberücksichtigt und wird der Komplexität der Situation in keiner Weise gerecht", so der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.
Als Reaktion auf die Aufhebung des fünf Jahrzehnte alten Grundsatzurteils zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA hatte das EU-Parlament am Donnerstag gefordert, ein Recht auf Abtreibung in die Grundrechte-Charta der EU einzufügen.
Eigenständiger Schutzanspruch
Mit der gleichen Resolution appellierten die Abgeordneten an den US-Kongress, ein Gesetz zum Schutz von Abtreibungen auf Bundesebene zu verabschieden. Für die Entschließung stimmten auch zahlreiche Christdemokraten.
Kopp erklärte weiter, einem ungeborenen Kind kämen "von Anfang an Menschwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu". Auch sei eine Polarisierung der Debatte in Europa "unbedingt zu vermeiden. Wir sind daher als Gesellschaft und in der Politik aufgefordert, sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen." In diesem Zusammenhang sei die Entschließung des Parlaments nicht hilfreich.