DBK kritisiert EU-Parlament für Abtreibungs-Resolution

Eigenständiger Schutzanspruch

Die Kritik an der Forderung des EU-Parlaments nach einem "Grundrecht auf Abtreibung" hält weiter an. Dies sei "nicht die richtige Reaktion auf gegenwärtige Debatten in den USA und anderen Ländern", sagte Matthias Kopp in Bonn.

Protest gegen Abtreibungsbefürworter / © Rolf Zoellner (epd)
Protest gegen Abtreibungsbefürworter / © Rolf Zoellner ( epd )

Die Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen, sei "ohne Zweifel ein herausragendes Anliegen". Ein Recht auf Abtreibung lasse jedoch den Schutz des ungeborenen Lebens "völlig unberücksichtigt und wird der Komplexität der Situation in keiner Weise gerecht", so der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

Matthias Kopp / © Julia Steinbrecht (KNA)
Matthias Kopp / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Als Reaktion auf die Aufhebung des fünf Jahrzehnte alten Grundsatzurteils zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA hatte das EU-Parlament am Donnerstag gefordert, ein Recht auf Abtreibung in die Grundrechte-Charta der EU einzufügen.

Eigenständiger Schutzanspruch

Mit der gleichen Resolution appellierten die Abgeordneten an den US-Kongress, ein Gesetz zum Schutz von Abtreibungen auf Bundesebene zu verabschieden. Für die Entschließung stimmten auch zahlreiche Christdemokraten.

Kopp erklärte weiter, einem ungeborenen Kind kämen "von Anfang an Menschwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu". Auch sei eine Polarisierung der Debatte in Europa "unbedingt zu vermeiden. Wir sind daher als Gesellschaft und in der Politik aufgefordert, sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen." In diesem Zusammenhang sei die Entschließung des Parlaments nicht hilfreich.

Oberstes US-Gericht öffnet Weg für Abtreibungsverbote

Das oberste Gericht der USA ermöglichte den Bundesstaaten mit einem Urteil von Juni 2022 ein Verbot von Abtreibungen. Die Richter in Washington hoben das Grundsatzurteil "Roe vs. Wade" auf, das im Jahr 1973 Abtreibungen zur Privatsache erklärte. Bisher hatte das Gericht demnach Abbrüche bis zur 24. Schwangerschaftswoche für rechtmäßig erklärt.

Abtreibungsrecht USA - Oberster Gerichtshof / © Mariam Zuhaib/AP (dpa)
Abtreibungsrecht USA - Oberster Gerichtshof / © Mariam Zuhaib/AP ( dpa )

 

Quelle:
KNA