Debatte um Laien-Beteiligung bei Bischofsauswahl in Bamberg

Hindert das Konkordat die Mitbestimmung?

Wenn ein neuer katholischer Bischof in Deutschland gesucht wird, sollen auch Laien mitreden. Das beschloss der Synodale Weg. In Bamberg sieht das Domkapitel dafür keine rechtliche Möglichkeit. Und erntet dafür Kritik.

Autor/in:
Christian Wölfel
Insignien eines Bischofs: Bischofsring, Pileolus, Mitra und Bischofsstab (KNA)
Insignien eines Bischofs: Bischofsring, Pileolus, Mitra und Bischofsstab / ( KNA )

Debatte um die Beteiligung von Laien bei der Nachfolge von Bambergs zurückgetretenem Erzbischof Ludwig Schick: Der Theologe Thomas Söding hat am Wochenende die Ablehnung des Bamberger Domkapitels sowie des obersten Laiengremiums im Erzbistum, des Diözesanrats, kritisiert. Diese hatten eine Beteiligung als nicht vereinbar mit Regelungen zwischen Bayern und dem Vatikan, dem sogenannten Konkordat, bezeichnet. Dem widersprach Söding, der auch Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ist, im "Neuen Ruhrwort" (Sonntag, online): "Zu behaupten, in Bayern gehe es wegen des dort geltenden Konkordates nicht, ist falsch."

Professor Thomas Söding / © Julia Steinbrecht (KNA)
Professor Thomas Söding / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Söding verwies auf einen Beschluss des Synodalen Weges zur Beteiligung von Laien bei der Bestellung des Diözesanbischofs. "Wir brauchen jetzt ein klares Zeichen, dass dies auch für Bayern gilt." So lange die Ordnungen noch nicht neu geschrieben seien, brauche es Übergangsregelungen. "Das Beispiel zeigt: Alle Bistümer sind gefordert, Klarheit zu schaffen, heute schon, unabhängig von der Frage, wie lange der Bischof voraussichtlich noch amtiert."

Geltendes Recht müsse modifiziert werden

Das Bamberger Domkapitel hatte vergangene Woche erklärt, man befürworte zwar die Einbeziehung von weiteren Gläubigen in die Erstellung der Kandidatenlisten, etwa über den Diözesanrat und den Priesterrat. Es müsste aber das geltende Recht entsprechend durch den Apostolischen Stuhl modifiziert werden. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Diözesanrats, Günter Heß, am Freitag auf Anfrage des Internetportals katholisch.de.

Söding wies diese Rechtsauffassung zurück. Eine stärkere Beteiligung von Laien stehe zur Konkordatstreue und zur Wahrung des "Päpstlichen Geheimnisses" aber nicht im Widerspruch und verwies auf die Beteiligung von Laien im Erzbistum Paderborn. "Dort gilt ein anderes Konkordat - und bei der Umsetzung gibt es noch sehr viel Luft nach oben." Es müsse nur ein passender Weg gefunden werden.

Auswahl eines neuen Bischofs

Bei der Wahl eines Bischofs im Freistaat muss das Domkapitel des betreffenden Bistums nach dem angenommenen Rücktritt Vorschläge für die Bischofsnachfolge zusammenstellen und über alle geheim abstimmen. Die Namensliste wird vollständig mit den Stimmergebnissen an den Papstbotschafter in Deutschland übermittelt. Dieser erarbeitet daraus Vorschläge.

In den Kandidatenpool fließen außerdem Voten ein, die die anderen bayerischen Domkapitel und Bischöfe jeweils alle drei Jahre in Rom einreichen. Der Papst kann dann frei entscheiden. Die Staatsregierung hat bei politischen Vorbehalten ein Veto-Recht.

Für Mitbestimmungsrechte

Schon direkt nach dem vom Papst angenommenen Rücktritt von Erzbischof Schick am Dienstag hatte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ein Mitspracherecht von Laien gefordert. "Hier und jetzt zeigt sich, wie ernst es dem Klerus mit der Beschränkung der eigenen Macht und der Gewaltenteilung wirklich ist."

Erzbischof Ludwig Schick / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Ludwig Schick / © Harald Oppitz ( KNA )

Auch Schick selbst hatte sich in der Vergangenheit für ein Mitbestimmungsrechte auf allen Ebenen der katholischen Kirche ausgesprochen. Gemeinden und Gläubige sollten bei der Bestellung von Pfarrern und auch Bischöfen mitentscheiden dürfe, sagte er im Juli vergangenen Jahres.

Das Domkapitel hatte erklärt, trotz seiner Rechtsauffassung rasch auf den Vorstand des Diözesanrates zuzugehen, um mit diesem Möglichkeiten auszuloten und das konkrete Vorgehen zu besprechen.

Quelle:
KNA
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