In einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme drängten der Deutsche Caritasverband und die Diakonie auf ein "vorgeschaltetes Gesetz zur Verbesserung der Suizidprävention".
Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben
Der Bundestag will am Freitag über drei Vorlagen debattieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt. Die Richter formulierten ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich legten sie dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern.
Die Gesetzgebung zum assistierten Suizid dürfe keinesfalls Suizidangebote zu regulären Dienstleistungen machen, betonten beide Verbände. Zudem müsse das Gesetz Einrichtungen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie Ärztinnen und Pflegekräfte, zusichern, an einem assistierten Suizid nicht mitzuwirken zu müssen.
"Suizidprävention ist dann erfolgreich, wenn niemand sich dafür rechtfertigen muss, weiterleben zu wollen", sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Die Vorbeugung sei umso wichtiger, "als es in unserer Gesellschaft zunehmend als Wohltat gepriesen wird, selbstbestimmt aus dem Leben scheiden zu können". Alte und Kranke dürften sich nicht dazu gedrängt fühlen, etwa aufgrund hoher Pflegekosten über einen Suizid nachdenken zu müssen.
Aufbau eines Netzes von Präventions- und Krisendiensten
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie forderte einen Aktionsplan, um Öffentlichkeit und Fachkräfte für das Thema zu sensibilisieren, sowie ein Netz von Präventions- und Krisendiensten. Außerdem müssten mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote geschaffen werden, besonders für Jugendliche und ältere Menschen. Ein Suizidpräventionsgesetz wäre "Zeichen des Parlaments für eine angemessene Balance von Lebensschutz und Selbstbestimmung", so Lilie.
Caritas und Diakonie sprachen sich dafür aus, Angebote zur Suizidprävention auszubauen, die sozialer Isolation und Einsamkeit entgegenwirken. Darüber hinaus müssten Menschen die Möglichkeit haben, ein ganzheitliches Beratungsangebot zur gesundheitlichen Versorgung in der letzten Lebensphase in Anspruch zu nehmen. Ebenso müsse die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden.