Bischöfe fordern erneut Weiterbehandlung von Komapatient Lambert

Die Zeit wird knapp

Vincent Lambert liegt seit 2008 nach einem Motorradunfall im Koma. Seine Frau möchte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden – seine Eltern wollen das verhindern. Unterstützung erhalten sie erneut erneut von den französischen Bischöfen. 

Autor/in:
Franziska Broich und Sabine Kleyboldt
Intensivpflege (Symbolbild) / ©  Harald Oppitz (KNA)
Intensivpflege (Symbolbild) / © Harald Oppitz ( KNA )

Erneut haben die französischen Bischöfe am Wochenende deutlich gemacht, welche Entscheidung sie sich für den Komapatienten Vincent Lambert wünschen: dass seine künstliche Ernährung nicht beendet wird, zumindest so lange nicht, bis sich der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung mit dem Fall befasst hat.

Andernfalls werden am Montag die entsprechenden Geräte abgeschaltet. Dann dürfte der 42-Jährige binnen kurzer Zeit gestorben sein.

Viele Jahre streiten Familienangehörige schon über das Schicksal Lamberts, der seit einem Motorradunfall 2008 im Koma liegt. Während sich seine Frau Rachel, die die Vormundschaft hat, für eine Einstellung der künstlichen Ernährung einsetzt, sind die katholischen Eltern des früheren Krankenpflegers dagegen - genau wie die Kirche.

Ärzte entscheiden über Behandlungsende

Hinter der Familie liegt ein Gerichtsmarathon. Im Juni 2014 hatte das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich zunächst einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Juni 2015.

Als sich das medizinische Team des Krankenhauses CHU Reims weigerte, die Behandlung einzustellen, ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation darüber an.

Diese fand unter Leitung des Arztes Vincent Sanchez statt und kam 2018 zu dem Urteil, dass die Behandlung Lamberts beendet werden könne. Laut dem sogenannten Claeys-Leonetti-Gesetz kann in Frankreich ein medizinisches Team über den Behandlungsstopp eines Patienten entscheiden.

Auch gegen diese Entscheidung gingen die Eltern vor. Im April urteilte das oberste Verwaltungsgericht nun, dass die Entscheidung des medizinischen Teams um Sanchez rechtens sei.

UN-Ausschuss fordert Fortsetzung der Behandlung

Die Eltern nutzten alle Mittel, brachten den Fall wieder vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihn abwies. Zudem reichten sie den Fall beim UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Behinderten ein.

Der Ausschuss forderte eine Fortsetzung der Behandlung, solange er sich nicht abschließend mit dem Fall befasst habe.

Gesundheitsministerin Agnes Buzyn erklärte, Frankreich sei rechtlich nicht verpflichtet, auf die Meinung des Ausschusses zu warten. Die Anwälte der Eltern argumentieren, dass Frankreich gegen internationales Recht verstoße, wenn es die Behandlung beende, ohne die Meinung des UN-Ausschusses abzuwarten.

Die Eltern wandten sich zudem an den "Defenseur des droits" Frankreichs, Jacques Toubon, eine Art Ombudsmann für die Verteidigung der Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung. Doch auch ein Eilverfahren gegen den Behandlungsstopp wurde am Donnerstag vom Pariser Verwaltungsgericht abgelehnt.

Mitte Mai hatte das Krankenhaus in Reims den Familienangehörigen mitgeteilt, dass die Behandlung am Montag gestoppt werde. Dann dürfte der Mann binnen weniger Tage sterben.

Bischöfe stellten sich wiederholt gegauf Seite der Eltern

Immer wieder meldeten sich die französischen Bischöfe in der Causa Lambert zu Wort. Niemand sollte über den Tod eines anderen entscheiden dürfen, erklärte Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort von Reims. Bischof Xavier Malle nannte es "traurig zu sehen", dass der Fall besonders durch Befürworter der aktiven Sterbehilfe instrumentalisiert werde.

Auch stellte der Bischof von Gap und Embrun in "La Croix" die Frage, warum Lambert nicht in ein Krankenhaus verlegt wurde, das auf die Pflege von Menschen mit minimalem Bewusstseinszustand spezialisiert ist. Diese Frage griff jetzt auch die Bioethik-Kommission der Französischen Bischofskonferenz auf.

"Vincent Lambert fordert uns alle in seiner immensen Zerbrechlichkeit auf, Ethik und Rechtsstaatlichkeit zu respektieren", heißt es in einer am Wochenende veröffentlichten Erklärung.

Die Kommission appelliert an den französischen Staat, seine Pflicht zur Wahrung der Rechte behinderter Menschen wahrzunehmen. Vor allem pochen sie darauf, die Einlassung des UN-Ausschusses abzuwarten. Auch könne man gar nicht sicher sein, welches der Wille des Betroffenen gewesen wäre - gerade angesichts der Meinungsverschiedenheiten in der Familie.

Auch Papst Franziskus betete für Vincent Lambert

Der Fall Lambert ist längst über Frankreichs Grenzen hinaus bekannt.

Auch Papst Franziskus befasste sich im April 2018 damit. Es handle sich um "sensible, sehr traurige und komplexe Situationen". Daher bete er dafür, dass jeder Kranke stets in seiner Menschenwürde respektiert und angemessen gepflegt und behandelt werde.

Erzbischof de Moulins-Beaufort warnte die französische Gesellschaft davor, sich dem Weg der aktiven Sterbehilfe zu verschreiben. Auch im Rahmen der Bioethikreform kam die Debatte über aktive Sterbehilfe auf. Im Sommer will sich die Nationalversammlung mit der 


Quelle:
KNA