Als zuständiges Bundesland in einem bundesweiten Verfahren habe man einen entsprechenden Vorschlag geprüft und abschlägig beschieden.
Sowohl in NRW als auch in anderen Bundesländern sei weiter vorgeschrieben, dass Bürger für einen Kirchenaustritt persönlich erscheinen, erklärte der Sprecher. Der digitale Kirchenaustritt sei deshalb rechtlich nicht möglich. Die Leistung werde daher "nicht weitergehend betrachtet". Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitag) über das Thema berichtet.
Ausnahme Bremen
Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 mehrere hundert Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten.
Nordrhein-Westfalen hatte im Zuge der Umsetzung dieses Bundesgesetzes die Federführung für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf dem Feld "Engagement und Hobby". Dazu gehört auch der Kirchenaustritt.
Der Kirchenaustritt ist in Gesetzen der Länder geregelt. Je nach Bundesland muss er vor dem Amtsgericht oder vor dem Standesamt erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. Einzig in Bremen kann er alternativ auch bei kirchlichen Stellen vorgenommen werden.
Oft mehrere Monate Wartezeit
Der NRW-Regierungssprecher erklärte, die Länder seien durch das OZG nicht verpflichtet, die Vorgabe zum persönlichen Erscheinen durch eine Gesetzesänderung aufzugeben. Laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hat bislang Berlin als einziges Land angekündigt, die Rechtslage so zu ändern, dass ein Kirchenaustritt im Online-Verfahren möglich wird. Nach der Entscheidung Nordrhein-Westfalens werde die entsprechende Verwaltungsleistung einstweilen jedoch nicht zur Verfügung stehen.
Im vergangenen Jahr hatte die Zahl der Kirchenaustritte mit insgesamt gut 639.000 einen neuen Höchststand erreicht. Wegen Überlastung der Amtsgerichte und Standesämter mussten Austrittswillige oft mehrere Monate auf einen Termin warten.