Monsignore Hennes ist keinem strafrechtlich relevanten Vorwurf mehr ausgesetzt. Wie mitgeteilt, ist der jetzt erfolgte Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Voraussetzung für die kirchenrechtliche Vorprüfung der Angelegenheit.
Externer kirchenrechtlicher Sachverständiger beauftragt
Das Erzbistum Köln hat nun einen externen kirchenrechtlichen Sachverständigen beauftragt, den Sachverhalt disziplinarisch und dienstrechtlich zu prüfen. Die Beurlaubung von Monsignore Hennes bleibt bis zum Abschluss dieser kirchenrechtlichen Vorprüfung in Kraft.