Dokumente zum kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht

Damit die Neuordnung gelingt

Eine umfangreiche Dokumentensammlung informiert über wichtige Normen, Ordnungen und Texte des kirchlichen Arbeitsrechts. Die Veröffentlichung solle Verantwortlichen und Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Information bieten.

Symbolbild Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Ziel sei, dass die Umsetzung jener Neuordnung gelinge, die die Bischöfe im vergangenen November beschlossen hatten, teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. 

Die über 320 Seiten umfassende Dokumentensammlung "Kirchliches Arbeitsrecht" (Die deutschen Bischöfe Nr. 95, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) ist als PDF-Datei zum Herunterladen verfügbar. Dort kann das Dokument auch als Broschüre bestellt werden. 

Empfehlung an die Bistümer

Nach der neuen Regelung müssen Kirchenmitarbeiter in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.

Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung war zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Mehrere Ortsbischöfe haben sie aber bereits zum 1. Januar in Kraft gesetzt.

Deutsche Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der katholischen Bischöfe in Deutschland. Sie leiten als Ortsbischöfe eines der 27 Bistümer oder unterstützen als Weihbischöfe. Insgesamt gehören ihr derzeit (September 24) 61 Mitglieder an.

Ebenfalls zur Konferenz gehören - auch wenn sie nicht Bischöfe sind - Diözesanadministratoren, die ein Bistum nach Rücktritt oder Tod eines Ortsbischofs übergangsweise verwalten.

Logo der Deutschen Bischofskonferenz auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Julia Steinbrecht (KNA)
Logo der Deutschen Bischofskonferenz auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA