Wiener Kardinal kritisiert Freigabe des assistierten Suizids

"Durch die Hand eines Menschen sterben"

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat die ab Januar in Österreich geltende Freigabe der Möglichkeit des assistierten Suizids kritisiert. Er zeigte sich von dem Beschluss enttäuscht: Es tue weh, dass Einwände "vom Tisch gewischt worden" seien.

Eine Hand hält einen Patienten / © Harald Oppitz (KNA)
Eine Hand hält einen Patienten / © Harald Oppitz ( KNA )

"Der Mensch soll nicht durch die Hand eines Menschen sterben, sondern an der Hand eines Menschen", erinnerte er an ein Zitat von Kardinal Franz König (1905-2004). Bis zu der für ihn "verwunderlichen" Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sei dies All-Parteien-Konsens und österreichische Linie gewesen, sagte er in der am Sonntag ausgestrahlten Sendung "Club 3" von "Kronen Zeitung", "Kurier» und "profil".

Er anerkenne zwar die Bemühungen, bei der Formulierung des aktuellen Gesetzes die Freigabe des assistierten Suizids auf möglichst niedrigem Niveau zu halten; im Gesetzwerdungsprozess seien "aber alle unsere Einwände, die sehr gut begründet waren, vom Tisch gewischt worden", so der Kardinal: "Das tut weh. Aber wir werden eben anders handeln."

Hospiz- und Palliativarbeit stärken

Nun müsse die Hospiz- und Palliativarbeit Vorrang bekommen, forderte der Wiener Erzbischof. Die Regierung habe "Gott sei Dank" eine massive finanzielle Stärkung der Hospizbewegung versprochen, erklärte Schönborn. Er sei hoffnungsvoll, dass die Palliativmedizin gestärkt werde und die mobile und stationäre Hospizarbeit Priorität bekommen.
Dank des Einsatzes von Caritas, vielen weiteren christlichen Einrichtungen, aber auch von säkularen Spitälern sei die Hospizbewegung in Österreich stärker als in den meisten europäischen Ländern. "Die Sterbebegleitung ohne aktive Sterbehilfe ist stark in Österreich."

Tötungsverbot aufgehoben

Der Österreichische Nationalrat hatte am Donnerstagabend mit großer Mehrheit beschlossen, Beihilfe zur Selbsttötung künftig weitgehend straffrei zu stellen. Ab Januar können demnach dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung hinterlegen. Weiter strafrechtlich verboten bleibt Tötung auf Verlangen. Die Österreichische Bischofskonferenz zeigte sich enttäuscht. Damit sei das bis dahin geltende absolute Tötungsverbot am Lebensende aufgehoben worden, sagte der Konferenz-Vorsitzende und Salzburger Erzbischof Franz Lackner am Freitag.


Kardinal Christoph Schönborn / © Paolo Galosi/Romano Siciliani (KNA)
Kardinal Christoph Schönborn / © Paolo Galosi/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA
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