Polizei ermittelt nach Morddrohungen gegen Geistlichen

"Eine Grenze überschritten"

In einer Gemeinde im Kreis Trier-Saarburg sind anonyme Morddrohungen gegen einen katholischen Geistlichen und weitere Mitglieder der Gemeinde aufgetaucht. Es liegt eine Strafanzeige vor, die Polizei ermittele gegen Unbekannt.

Symbolbild Polizist / © thommyfarmer (shutterstock)

Das teilte das Polizeipräsidium Trier am Dienstag auf Anfrage mit, ; mehrere Personen im Ort hätten Briefe mit "diffusen Drohungen" erhalten.

Missbrauchsvorürfe im Hintergrund?

Hintergrund der Schreiben könnten Missbrauchsvorwürfe gegen einen früheren Priester der Gemeinde sein. Er ist inzwischen nicht mehr dort tätig und im Ruhestand. Der Priester muss sich in einem kirchlichen Strafverfahren verantworten. Seit 2019 darf er laut Bistum Trier keine Gottesdienste mehr halten. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte 2019 gegen den Mann ermittelt, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt. Der Fall scheint in seiner früheren Gemeinde zu polarisieren.

Der aktuelle Pfarrer der Gemeinde sagte zu den Drohungen, die sich unter anderem an einen Geistlichen des Seelsorgeteams richteten: "Wir haben den Fall öffentlich gemacht, damit der Briefeschreiber weiß, dass er eine Straftat begeht und dass ermittelt wird." Seit April seien in der Gemeinde immer wieder Schreiben mit Beschimpfungen und Verleumdungen aufgetaucht. Im letzten Brief von November habe der anonyme Verfasser eindeutig "eine Grenze überschritten" und Mordfantasien geäußert.

Kirchenrechtliche Voruntersuchung

Der "Trierische Volksfreund" berichtet am Dienstag, dem mit Drohungen konfrontierten Geistlichen werde von Teilen der Gemeinde vorgeworfen, die Missbrauchsbeschuldigung öffentlich gemacht und die Geschichte so ins Rollen gebracht zu haben. Im Ort glaubten manche dem Beschuldigten, der die Vorwürfe abstreite; andere stellten sich auf die Seite des mutmaßlichen Opfers.

Das Bistum erfuhr von den Vorwürfen gegen den Priester eigenen Angaben zufolge vor zwei Jahren, allerdings nicht von direkt Betroffenen, sondern von Dritten. Von 2019 bis 2021 habe es eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegeben. Das kirchliche Verfahren gegen den Priester ordnete die Glaubenskongregation im Vatikan auf Empfehlung von Bischof Stephan Ackermann im Sommer an. Da der Beschuldigte auch im Generalvikariat tätig war, setzte Ackermann den Angaben zufolge ein Richtergremium ein, dem keine Personen aus dem Bistum angehören.


Quelle:
KNA