Auf diese "Spende" von Besuchern würden die Kirchen gerne verzichten: Dom-Verwaltungen klagen über Kaugummis als klebrige Hinterlassenschaft in ihren Gotteshäusern. "Das nimmt schon in gewisser Weise zu", sagt Raimund Haubrich von der Trierer Domverwaltung. Im Dom St. Peter, der ältesten Bischofskirche in Deutschland, kleben Kaugummis zum Beispiel auf den Sandsteinböden.
Auch Graffiti auf der Altardecke
Über Bubblegum im Betbereich klagt auch Speyer. "Jedes einzelne Kaugummi, das auf dem Boden landet oder an einer Bank klebt, ist erstmal eklig und ein Ärgernis, weil unschön und nur mit Aufwand zu entfernen", sagt Dom-Kulturmanagerin Friederike Walter.
Auch im Wormser Dom verhalten sich die allermeisten Besucherinnen und Besucher korrekt, wie Propst Tobias Schäfer sagt. "Aber natürlich gibt es immer wieder negative Erfahrungen. Das reicht von Kaugummis, die unter der Bank oder auf dem Sandsteinfußboden kleben, bis zu Graffiti, die auf der Altardecke mit dem Kugelschreiber hinterlassen werden", berichtet er.
Kein entsprechender Passus in der "Hausordnung" des Kölner Domes
In der "Hausordnung" des Kölner Domes steht nicht explizit etwas zur Entsorgung von Kaugummis. Dort sorgen die Domschweizer und die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Domes für die Sicherheit der Dombesucher und haben ein Auge auf die Sauberkeit der Kathedrale.
Das Kölner Domkapitel bittet beispielsweise alle Gläubigen und Touristen, die den Kölner Dom betreten, um eine Bekleidung, die der Würde des Gotteshauses angemessen ist. Daher sind die Domschweizer angewiesen, Personen mit allzu freizügiger Kleidung um Verständnis zu bitten, dass sie derart gekleidet den Dom nicht betreten können.
Dasselbe gilt für Besucher, die Kleidung mit kirchen- und glaubensfeindlichen Abbildungen tragen. Am Domportal stehen Umhängetücher zur Verfügung um allzu freizügige Kleidung für die Zeit des Dombesuches zu ergänzen.
Männliche Besucher (ab 10 Jahren) werden – als Geste der Demut vor Gott – gebeten, ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Ausgenommen sind Mitglieder verschiedener Religionsgemeinschaften (Sikhs mit Turban, Juden mit Kippa sowie Würdenträger christlicher Kirchen).