Erzbistum Berlin bittet um Wiederaufnahme von Gottesdiensten

Eingeschränkte Gefängnisseelsorge

Die Gefängnisseelsorge in Brandenburg ist coronabedingt immer noch eingeschränkt. Bislang konnten die Häftlinge nur individuell von Seelsorgern betreut werden. Das Erzbistum Berlin fordert vom Land Brandenburg, nun auch Gottesdienste zu ermöglichen. 

Insasse in einem Gefängnis (shutterstock)

Zurzeit gibt es in allen Justizvollzugsanstalten (JVA) des Landes keine Gottesdienste, in denen Häftlinge in Gruppen in einem Kirchenraum zusammenkommen, wie ein Sprecher des Justizministeriums am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Die Gefangenen seien bislang nur individuell von Seelsorgern betreut worden.

Allmählich mehr Seelsorge in Haftanstalten möglich

"Im Zuge der Lockerung der Pandemie-bedingten Einschränkungen im öffentlichen Raum beginnen die Anstalten jedoch, die seelsorgliche Betreuung zu erweitern", so der Sprecher. In der JVA Brandenburg an der Havel gebe es nun "abteilungsinterne Gottesdienste in Kleingruppen".

Die übrigen Vollzugsanstalten bereiteten im Zusammenwirken mit den dortigen Seelsorgern ebenfalls Gottesdienste in kleinen Gruppen von Gefangenen einer Abteilung vor.

Erzbistum Berlin: Kein Grund, Gottesdienste zu problematisieren 

Das katholische Erzbistum Berlin erklärte auf Anfrage, es gebe "aktuell keinen Grund, dies zu problematisieren". Der evangelische Landespfarrer für Gefängnisseelsorge, Uwe Breithor, sagte: "Es wäre wünschenswert, dass das Land Brandenburg - ähnlich wie zum Beispiel Berlin - Gottesdienste in Justizvollzugsanstalten mit klaren Regeln ermöglicht. Dies sollte in Abstimmung mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern vor Ort geschehen."
 


Quelle:
KNA
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