Katholik klagt gegen Gottesdienstverbot

Entscheidung noch vor Ostern

Im Zuge der Maßnahmen gegen die Corona-Krise wurden von Bund und Ländern unter anderem Gottesdienstverbote ausgesprochen. Dagegen geht nun ein Katholik vor und klagt vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Geschlossene Kirchentür / © Thoom (shutterstock)

Wie das Gericht an diesem Montag in Kassel mitteilte, bezieht sich der Antragsteller dabei auf die im Grundgesetz garantierte ungestörte Religionsausübung und auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Der Antragsteller fordert, per Eilverfahren Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder zu erlauben. Das Gericht will den Angaben zufolge noch vor Ostern darüber entscheiden.

Wie auch die anderen Bundesländer hat Hessen angesichts der Corona-Pandemie Versammlungen verboten. In der entsprechenden Verordnung vom 17. März heißt es: "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind ebenfalls untersagt."

Öffentliche Gottesdienste untersagt

In Deutschland sind seit dem 17. März alle öffentlichen christlichen Gottesdienste wegen der Coronakrise abgesagt. Als letztes der 27 katholischen Bistümer setzte Regensburg das staatliche Verbot in eine Anweisung an seine Seelsorger um.

Auch Metropolit Augoustinos veröffentlichte zu diesem Zeitpunkt einen Hirtenbrief an die griechisch-orthodoxen Geistlichen und Gläubigen in Deutschland und sagte darin ausnahmslos alle Gottesdienste ab. Bisher waren für seine Gemeinden und auch für die im Bistum Regensburg noch keine verbindlichen Entscheidungen über die Sonntagsmessen ergangen.

Regensburger Generalvikar bat um Vertändnis

Der Regensburger Generalvikar Michael Fuchs schrieb an die Seelsorger seines Bistums, nach den verschärften bundesweiten Bestimmungen zum Verbot jeglicher Zusammenkünfte in Kirchen seien Messen generell nur noch ohne Öffentlichkeit möglich. Gegebenenfalls könnten ein mit dem Priester mitfeiernder Pastoralreferent, eine Gemeindereferentin, ein Organist oder der Mesner das Kirchenvolk dabei repräsentieren.

"Darüber hinaus können keine weiteren Personen anwesend sein, auch keine Ministranten/-innen", heißt es in dem Brief.

Der Generalvikar bat die Seelsorger "in dieser Ausnahmesituation eindringlich", aus Verantwortung für ansteckungsgefährdete Mitmenschen diese Einschränkungen anzunehmen und umzusetzen.

Er könne den Schmerz darüber nachvollziehen. "Aber es hilft nichts. Vieles ist derzeit einfach nicht möglich. Zu viele menschliche Begegnungen sind eine Gefahr". Sollte es nicht gelingen, die Verbreitung des Virus wesentlich zu verlangsamen, kämen Ärzte und Hilfskräfte "in sehr tragische Entscheidungszwänge" wie derzeit in Italien.


Quelle:
KNA