Im Vorfeld betonten der Zentralrat der Muslime in Deutschland und der Münsteraner Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide, dass Corona-Kranke wie andere Kranke auch vom Fastengebot ausgenommen seien.
Laut Koran bestünde auch die Möglichkeit, in solchen Fällen das Fasten durch eine Art Spende zu ersetzen.
Aufruf zum Einhalten der Regeln
Eine allgemeine Verschiebung des Fastenmonats stehe dagegen nicht zur Diskussion. Der Zentralratsvorsitzende Aiman Mazyek rief allerdings dazu auf, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Die Muslime müssten sich auf Einschränkungen einstellen, betonte Khorchide.
Das gelte etwa für die im Ramadan üblichen Nachtgebete in den Moscheen sowie die gemeinschaftlichen Abendessen nach Sonnuntergang (Iftar) in den Gotteshäusern oder mit Bekannten.
Betroffen davon sei ebenfalls das dreitägige Fest des Fastenbrechens am Ende des Ramadan ('Id al Fitr). Der Ramadan endet in diesem Jahr am 12. Mai; darauf folgt das Fest des Fastenbrechens.