Dies gab das NRW-Justizministerium bekannt. Im gesamten Jahr 2021 waren es 155.322 gewesen - so viele wie nie zuvor. Zehn Jahre früher gab es in NRW nur gut ein Drittel so viele Austritte, nämlich 57.358. Die Aufstellung unterscheidet nicht zwischen katholischer und evangelischer Kirchenzugehörigkeit.
Mit Veröffentlichung der Zahlen antwortete das Justizministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Dirk Wedel und Angela Freimuth. Demnach wenden sich schätzungsweise mehr als 90 Prozent der Austrittswilligen mit ihrem Anliegen an die Amtsgerichte.
Persönlich den Austritt erklären
Die zweite Möglichkeit für ein Ende der Kirchenmitgliedschaft in NRW - den Gang zum Notar - wähle nur ein sehr geringer Teil.
In den kleineren der 129 Amtsgerichtsbezirke müssen Austrittswillige laut Justizministerium nur wenige Tage oder Wochen auf einen Termin warten. An den größeren Gerichten gebe es Wartezeiten bis zu drei Monate und vereinzelt mehr.
In NRW müssen Kirchenmitglieder persönlich vor dem Amtsgericht oder beglaubigt durch einen Notar ihren Austritt erklären. Die NRW-Landesregierung lehnte im Juli die Möglichkeit ab, den Schritt online zu erledigen. Als zuständiges Bundesland hatte NRW die Digitalisierung von Verwaltungsakten im Bereich "Engagement und Hobby" geprüft. Nach der Absage setzten auch die anderen Bundesländer den digitalen Kirchenaustritt vorerst nicht um.