Erzbistum Köln muss laut Landgericht auch für Messdiener haften

Strenge Beweispflicht

Das Landgericht Köln sieht das Erzbistum auch bei Übergriffen durch einen früheren Messdiener in der Verantwortung. Ob es wirklich haften muss, wird im April verhandelt. Eine Missbrauchsbetroffene fordert 830.000 Euro vom Erzbistum.

Landgericht und Amtsgericht in Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)

Nach Ansicht des Kölner Landgerichts haftet das Erzbistum Köln in Missbrauchsfällen nicht nur für Priester, sondern auch für ehrenamtliche Messdiener. 

Ein Ministrant habe als Gruppenleiter eine Nähe zur Figur eines Verwaltungshelfers und sei eine Art verlängerter Arm des Bistums, sagte am Dienstag in einem Schmerzensgeldprozess der Vorsitzende Richter Dominik Theisen. Zudem betreffe seine Tätigkeit den Kernbereich der Gemeinde und damit des Erzbistums, das als Verwaltungsstruktur dahinterstehe.

Messdiener mit Weihrauch / © Lars Berg (KNA)

In dem Fall fordert eine Missbrauchsbetroffene 830.000 Euro vom Erzbistum. Sie wurde nach eigenen Angaben in den 1990er Jahren als Kind von ihrem Messdiener-Gruppenleiter missbraucht. Dieser habe die Gruppe betreut, obwohl er schon vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei. Das Erzbistum vertritt die Auffassung, dass der Gruppenleiter kein "Amt" in der Diözese bekleidet habe und diese deshalb nicht für dessen Taten haften müsse.

Gericht: strenge Beweispflicht

In der Verhandlung am Dienstag gab die Klägerseite an, dass die Betroffene über vier bis fünf Jahre beinahe jeden Mittwoch missbraucht worden sei. Die Bistumsseite betonte dagegen, von dieser Häufigkeit der Missbrauchs keine Kenntnisse zu haben.

Das Gericht wies darauf hin, dass in dieser Frage laut Zivilprozessordnung eine strenge Beweispflicht gelte. Zwar sei der mutmaßliche Täter strafrechtlich bereits verurteilt worden, allerdings nur für vier Fälle. Und lediglich zwei davon hätten im kirchlichen Kontext stattgefunden.

Das Gericht will sich in dem Fall zunächst weiter beraten. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde für den 29. April festgelegt, dann auch mit einer möglichen Anhörung der Klägerin. Das Erzbistum beantragte, die Klage abzuweisen.

Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln zählt zu den bedeutendsten Diözesen in Deutschland. Mit rund 1,9 Millionen Katholiken hat es die meisten Mitglieder, gefolgt von Münster, Freiburg und Rottenburg-Stuttgart (je rund 1,8 Millionen). Das Vermögen liegt bei rund 3,8 Milliarden Euro. Damit liegt Köln auf Platz drei hinter Paderborn (7,15 Milliarden Euro) und München-Freising (6,1 Milliarden Euro).

Blick auf den Kölner Dom / © saiko3p (shutterstock)