ZdK-Präsident Thomas Sternberg bedauerte, dass die für Donnerstag angesetzten Beratungen zu dem Gesetz kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden seien.
"Das Lieferkettengesetz ist nun schon so lange im politischen Prozess verhandelt und beraten worden, es braucht jetzt endlich eine Entscheidung. Und zwar noch in dieser Sitzungsperiode, vor der Sommerpause", sagte Sternberg am Mittwoch in Bonn.
Klärung in den nächsten Tagen
Offene Fragen der zivilrechtlichen Haftung, die zu der Verzögerung geführt hätten, müssten beantwortet werden, um allen Betroffenen Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendung des Gesetzes zu geben, so Sternberg.
Diese Klärung sollte jedoch in den nächsten Tagen möglich sein, um eine Verabschiedung des Gesetzes noch im Juni zu ermöglichen.
Gesetz soll teils ab 2023 gelten
Die Bundesregierung hatte den Entwurf nach langem Tauziehen zwischen dem Wirtschafts-, dem Arbeits- und dem Entwicklungsressort auf den Weg gebracht.
Demnach müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten. Dazu zählen etwa das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder ungerechtem Lohn.
Vorgesehen ist, dass von 2023 an Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten ihre Lieferkette im Blick haben. Erst ab 2024 kommen alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten dazu.
Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.