Zuallererst aber müssten die Täter zur Kasse gebeten werden. In einem Beitrag für die Zeitschrift "Publik-Forum" (Freitag) bekräftigte die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Claudia Lücking-Michel, ihre Forderung, neben den Tätern auch alle katholischen Bischöfe in Deutschland zur Kasse zu bitten.
"Eine Abgabe aller amtierenden und emeritierten (Weih-)Bischöfe wird die Kosten nicht decken, aber es wäre ein Symbol", so Lücking-Michel. Zudem sei weiteres kirchliches Vermögen anzuschauen: "Bischöflicher Stuhl, Immobilien, Land, Kunstschätze."
Zuerst die Täter mit Privatvermögen verpflichten
Lücking-Michel betonte, zuerst müssten die Täter mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden. "Als Nächstes diejenigen, die an verantwortlicher Stelle vertuscht, Täter geschützt und so weitere Straftaten möglich gemacht haben." Lücking-Michel wies darauf hin, dass nach dem Kirchenrecht Kleriker Laien "keine Rechenschaft schuldig" seien. "Sie sind Nutznießer eines Systems, das ihnen allein Vollmacht zuspricht. Sie stützen diesen Absolutismus, deshalb sollten sie die Konsequenzen tragen", betonte die ZdK-Vizepräsidentin.
Als Bürger müsse man für Verfehlungen staatlicher Akteure haften. "Aber - das ist der Unterschied zur Kirche - ich habe Einfluss auf die Machthaber: Ich kann sie (ab-)wählen", so Lücking-Michel. In der Kirche sollten jetzt offenbar Laien für Straftaten von Klerikern verantwortlich gemacht werden, "obwohl wir keine Handhabe besitzen, um Machtmissbrauch zu verhindern".
"Es gibt keine Haftungsgemeinschaft mit den Tätern"
Bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals dürften Unbeteiligte nicht zur Kasse gebeten werden, so die ZdK-Vizepräsidentin. "Es gibt weder eine Solidar- noch eine Haftungsgemeinschaft mit den Tätern", betont Lücking-Michel. Sie bezog sich dabei auf eine Aussage des Missbrauchsbeauftragten der Bischofskonferenz, des Trierer Bischofs Stephan Ackermann. Dieser hatte erklärt, zur Finanzierung der Missbrauchsentschädigung könnten Kirchensteuermittel verwendet werden, weil die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht seien.