Fünf Fragen und Antworten zum Urheberrecht

EU-Parlament will über geplante Reform abstimmen

An diesem Dienstag will das EU-Parlament über eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter abstimmen. Auch in Deutschland gab es zuletzt Widerstand gegen die geplante Reform – auch aus Reihen der katholischen Kirche.

Autor/in:
Franziska Broich
 (DR)

Der Bischof der der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, erklärte auf Twitter, Konzerne und ihre Algorithmen dürften nicht darüber entscheiden, "welcher Content auf ihren Plattformen erscheint". Allerdings gehöre es zum christlichen Menschenbild, "das geistige Eigentum anderer zu wahren", betonte der Vorsitzende der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz.

Das Europaparlament stimmt am Dienstag in Straßburg über die umstrittene Reform ab. Einige der wichtigsten Fragen zu dem umstrittenen Reformprojekt.

Worum geht es?

Mit dem neuen Gesetzesvorschlag zum Urheberrecht sollen die Regeln an die Digitalwirtschaft angepasst werden. Eine zentrale Frage lautet: Wie kann verhindert werden, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet hochgeladen werden? Mit den neuen Regeln sollen kommerzielle Plattformen wie Youtube bei der Einhaltung des Urheberrechts stärker zur Verantwortung gezogen und haftbar gemacht werden. Sie müssten dann entweder entsprechende Lizenzen erwerben oder strikter dafür sorgen, dass niemand geschützte Inhalte hochlädt.

Künstler oder Autoren, die zurzeit oft nicht für ihre auf Plattformen veröffentlichten Werke vergütet werden, könnten so auch von der Vermarktung im Internet profitieren. Zudem soll mit einem Leistungsschutzrecht geregelt werden, wie Verlage finanziell beteiligt werden, wenn ihre Inhalte auf Webseiten wie Google News präsentiert werden.

Was steckt hinter Artikel 13?

In dem Gesetzesvorschlag, der am Dienstag abgestimmt wird, heißt es, Plattformen müssten das "Bestmögliche" tun, um geschützte Werke wie Musiktitel ausfindig zu machen, bevor sie auf der Plattform veröffentlicht würden. Dies ist nach Ansicht von Experten technisch nur durch sogenannte Uploadfilter möglich. Was viele nicht wissen: Bereits jetzt setzt Youtube eine Software ein, um geschützte Musik zu erkennen.

Kritiker befürchten indes eine Überregulierung und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken etwa ist gegen Artikel 13. Große Plattformen würden seiner Meinung nach aufgrund der neuen Gesetzgebung teure Filtertechnik entwickeln und diese dann an kleinere Plattformen weiterverkaufen. "Das stärkt die marktbeherrschenden US-amerikanischen Anbieter weiter", kritisiert er.

Wer sind die Wortführer in der Debatte über das Urheberrecht im EU-Parlament?

Im Europaparlament ist der CDU-Abgeordnete Axel Voss federführend beteiligt. Er hat mit sogenannten Schattenberichterstattern zusammengearbeitet, die den verschiedenen anderen Fraktionen angehören. Darunter ist auch Julia Reda von der Piratenpartei, die sich im Parlament der Grünen/EFA-Fraktion angeschlossen hat.

Welche Rolle spielen die Internetkonzerne?

Sie beauftragen nicht selten Lobbyfirmen, die sich mit den verschiedensten Mitteln für ihre Anliegen einsetzen. Diese Firmen haben andere Namen und werden deshalb in der öffentlichen Wahrnehmung meist nicht direkt mit ihren Auftraggebern in Verbindung gebracht.

Was ist bisher passiert?

Seit September 2016 arbeiten EU-Kommission, Europaparlament und die Mitgliedstaaten an einer Reform des Urheberrechts. Die Meinungen gehen dabei sowohl in den EU-Staaten als auch unter den Fraktionen im EU-Parlament weit auseinander. Das Parlament einigte sich im September auf eine Position. Danach suchten Parlament, Rat und Kommission nach einem Kompromiss. Dem stimmten die Regierungen am 20. Februar zu.

Was passiert nach der Abstimmung im EU-Parlament?

Kein Mal ist in der aktuellen Legislaturperiode des EU-Parlaments ein Kompromiss mit dem Rat zu diesem Zeitpunkt der Gesetzgebung vom Plenum abgelehnt worden. Normalerweise stimmt das Plenum dem Kompromiss zu und danach gibt der Rat formell sein OK. Sollten die Europaabgeordneten sich für Änderungen am Text aussprechen, könnte es sein, dass die Mitgliedstaaten dem Gesetzesvorschlag nicht formell zustimmen. Dass dieser dann vor den Europawahlen noch verabschiedet werden könnte, gilt als unwahrscheinlich.

Nimmt das Plenum den Kompromiss an, ist es wahrscheinlich, dass der Rat sein OK gibt. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Bischof Gebhard Fürst während einer Rede / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Gebhard Fürst während einer Rede / © Harald Oppitz ( KNA )

Teilnehmerin der Demonstration "Save the Internet" in Jena / © Sebastian Willnow (dpa)
Teilnehmerin der Demonstration "Save the Internet" in Jena / © Sebastian Willnow ( dpa )
Quelle:
KNA