Evangelische Kirche einigt sich auf Entwurf zu Entschädigung

"In langem Ringen und Abwägen"

In der evangelischen Kirche haben sich Betroffene sexualisierter Gewalt und kirchliche Verantwortliche auf ein Entschädigungsverfahren geeinigt. Bisher sind die Anerkennungsleistungen in den Landeskirchen unterschiedlich geregelt.

Ein Rosenkranzarmband ist um eine Rolle Hundert-Euro-Geldscheine gewickelt / © Julia Steinbrechs (KNA)
Ein Rosenkranzarmband ist um eine Rolle Hundert-Euro-Geldscheine gewickelt / © Julia Steinbrechs ( KNA )

"In langem Ringen und Abwägen" sei in der zuständigen Arbeitsgruppe im Beteiligungsforum - dem Gremium, in dem beide Seiten vertreten sind - ein Entwurf erarbeitet worden, heißt es in einem von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Freitagabend veröffentlichten Newsletter. 

Ziel des Entwurfs seien ein einheitliches Verfahren und größtmögliche Betroffenenbeteiligung. Den Angaben zufolge sind pauschale und individuelle Zahlungen geplant.

Bisher sind Entschädigungen unterschiedlich geregelt

Die sogenannten Anerkennungsverfahren und -leistungen sind aktuell in den 20 evangelischen Landeskirchen und in der Diakonie unterschiedlich geregelt. Ein einheitliches und faires Verfahren ist eines der größten Anliegen von Betroffenen. Dies soll den Angaben zufolge durch gemeinsame, dezentrale Anerkennungskommissionen in regionalen Verbünden gewährleistet werden. Die Verbünde, die auch für die weitere Aufarbeitung von Missbrauch in der evangelischen Kirche zuständig sind, gibt es bereits.

Mitglieder der Anerkennungskommissionen sollen nach Angaben des Beteiligungsforums "ausnahmslos keine Beschäftigten der Kirche und der Diakonie sein, um unabhängige Verfahren zu gewährleisten". Für Betroffene soll es ein niederschwellig zugängliches, online verfügbares Antragsverfahren geben.

Kirchliche Gremien begrüßen Entwurf

Bei strafbaren Taten soll der Einigung zufolge eine pauschale und eine individuelle Leistung gezahlt werden, bei nicht strafbaren Taten ausschließlich die individuelle. Für vergleichbare Entscheidungen soll dafür ein Katalog entwickelt werden. Über die Höhe der geplanten Entschädigungszahlungen gibt es noch keine Angaben.

Laut Beteiligungsforum haben die maßgeblichen kirchlichen Gremien - die Kirchenkonferenz und der Rat der EKD - den Entwurf begrüßt. Nun folgt ein Stellungnahmeverfahren in den Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden. Die neue Anerkennungsrichtlinie könne frühestens im März 2025 vom Rat der EKD in Kraft gesetzt werden, hieß es.

Im November tagt die EKD-Synode. Sie soll den Angaben zufolge über eine Reform des Disziplinarrechts und einen Maßnahmenplan zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt entscheiden. Das Beteiligungsforum will in Disziplinarverfahren die Rechte der Betroffenen stärken. Sie sollen den Angaben zufolge unter anderem die Möglichkeit zur weitgehenden Akteneinsicht erhalten und das Recht, sich durch das gesamte Verfahren von drei Personen begleiten zu lassen, wobei die Kosten dafür übernommen werden sollen.

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik. Wichtigste Leitungsgremien sind die EKD-Synode mit ihren Mitgliedern, die Kirchenkonferenz mit Vertretern der Landeskirchen sowie der aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Rat. Sitz des EKD-Kirchenamtes ist Hannover.

Synode der EKD / © Norbert Neetz (epd)
Synode der EKD / © Norbert Neetz ( epd )
Quelle:
epd