Bistümer verzichten bei Entschädigung auf Obergrenzen

"Keine konkreten Überlegungen"

Die Bistümer wollen sich laut einer Zeitungsumfrage bei Entschädigungszahlungen an Missbrauchsbetroffene vorerst keine Obergrenzen setzen. Nur in einzelnen Diözesen würden vor hohen Zahlungen individuelle Gutachten erstellt.

Stapel aus Euro-Münzen stehen vor einem Holzkreuz und spiegeln sich im dunklen Untergrund  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stapel aus Euro-Münzen stehen vor einem Holzkreuz und spiegeln sich im dunklen Untergrund / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das meldete die "Augsburger Allgemeine" (Samstag) unter Bezug auf eine Umfrage in den 27 Bistümern und Erzbistümern. Grundsätzlich gebe es jedoch in keinem Bistum eine festgelegte Grenze für Opfer-Entschädigungen.

Festlegungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen

Aus Augsburg hieß es demnach beispielsweise: "Betraglich bestimmte Obergrenzen für Leistungen zur Anerkennung des Leids hat das Bistum Augsburg bislang nicht festgelegt." Es sei in jedem Einzelfall den Festlegungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gefolgt. 

Sowie: "Aktuell bestehen seitens des Bistums Augsburg keine konkreten Überlegungen, Höchstgrenzen für Anerkennungsleistungen zu bestimmen." Das Bistum Eichstätt erklärte: "Aktuell gibt es im Bistum Eichstätt keine Obergrenze für Zahlungen."

Auf die Frage, ob aufgrund der steigenden Höhe der Anerkennungsleistungen von Betroffenen weitere Gutachten angefordert würden, erklärten demnach nahezu alle Bistümer, dass dies nicht der Fall sei. Aus einigen Bistümern hieß es, in Einzelfällen könnten zur Plausibilisierung Gutachten erbeten werden. 

Dass die Fragen nach Obergrenze und Gutachten aktuell Thema sind, zeigte laut Zeitung die Antwort des Bistums Rottenburg-Stuttgart: "Diese Fragen sind von den Diözesen an die Bischöfliche Arbeitsgruppe für sexuellen Missbrauch zur Beratung und Klärung adressiert."

Missbrauchsbeauftragte will klare Regeln für Betroffenen-Beteiligung

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, will Regeln für die Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen erarbeiten. Sie erklärte am 2. November in Berlin, bisher habe es immer wieder Konflikte gegeben, weil die Mitarbeit von Betroffenen nicht klar und verbindlich geregelt sei. Es müsse sichergestellt werden, dass ihre Perspektive "von Anfang an gleichberechtigt" eingebracht werde und Entscheidungen gemeinsam getroffen würden, erklärte die Missbrauchsbeauftragte.

Kerstin Claus / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Kerstin Claus / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )
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epd