Das meldete die "Augsburger Allgemeine" (Samstag) unter Bezug auf eine Umfrage in den 27 Bistümern und Erzbistümern. Grundsätzlich gebe es jedoch in keinem Bistum eine festgelegte Grenze für Opfer-Entschädigungen.
Festlegungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen
Aus Augsburg hieß es demnach beispielsweise: "Betraglich bestimmte Obergrenzen für Leistungen zur Anerkennung des Leids hat das Bistum Augsburg bislang nicht festgelegt." Es sei in jedem Einzelfall den Festlegungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gefolgt.
Sowie: "Aktuell bestehen seitens des Bistums Augsburg keine konkreten Überlegungen, Höchstgrenzen für Anerkennungsleistungen zu bestimmen." Das Bistum Eichstätt erklärte: "Aktuell gibt es im Bistum Eichstätt keine Obergrenze für Zahlungen."
Auf die Frage, ob aufgrund der steigenden Höhe der Anerkennungsleistungen von Betroffenen weitere Gutachten angefordert würden, erklärten demnach nahezu alle Bistümer, dass dies nicht der Fall sei. Aus einigen Bistümern hieß es, in Einzelfällen könnten zur Plausibilisierung Gutachten erbeten werden.
Dass die Fragen nach Obergrenze und Gutachten aktuell Thema sind, zeigte laut Zeitung die Antwort des Bistums Rottenburg-Stuttgart: "Diese Fragen sind von den Diözesen an die Bischöfliche Arbeitsgruppe für sexuellen Missbrauch zur Beratung und Klärung adressiert."