Evangelische Kirche in Köln lädt Paare am 11.11. zur Segnung ein

"Im Karnevalskostüm oder im Brautkleid"

Zum Start in die Karnevalssession am 11. November bietet die evangelische Kirche in Köln Segnungen und Hochzeiten für Paare an. Wenn die "fünfte Jahreszeit" anbreche, sei es für viele Paare ein Traum, an diesem Tag zu heiraten.

Symbolbild Segnung in einer Kirche / © Rudolf Wichert (KNA)
Symbolbild Segnung in einer Kirche / © Rudolf Wichert ( KNA )

Im Orangerie Theater Volksgarten können Paare demnach durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer ihre Beziehung segnen oder eine eingetragene kirchliche Hochzeit vollziehen lassen, erklärte der Evangelische Kirchenverband Köln und Region am Montag.

Die Aktion von "Hätzjeföhl - Segensbüro Köln und Region" findet den Angaben zufolge unter dem Motto "Krapfen, Kölsch und Ja ich will!" statt. Für die Zeremonie sollten Paare eine halbe Stunde einplanen.

Unabhängig von der sexuellen Identität

"Sie können so kommen, wie sie sind", betonte der Kirchenverband, "zu zwei oder mit Gästen, im Karnevalskostüm oder im Smoking und Brautkleid". Die Segnung und die kirchliche Hochzeit seien unabhängig von der sexuellen Identität, erklärten die Veranstalter: Die Liebe zwischen Menschen sei ein Geschenk Gottes, das man gerne segne.

Wer seine Beziehung segnen lassen möchte, müsse weder Mitglied einer christlichen Kirche noch standesamtlich verheiratet sein, hieß es weiter. 

Die kirchliche Hochzeit allerdings sei eine Amtshandlung und werde in die Kirchenbücher eingetragen - daher müsse "eine oder einer" Mitglied der evangelischen Kirche und das Paar bereits standesamtlich verheiratet sein. Die Urkunde des Standesamtes sollte in diesem Fall unbedingt mitgebracht werden, teilte der Kirchenverband mit.

Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare

Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.

Ein Regenbogen leuchtet über dem Petersdom vor dem Beginn der wöchentlichen Generalaudienz von Papst Franziskus im Vatikan / © Gregorio Borgia (dpa)
Ein Regenbogen leuchtet über dem Petersdom vor dem Beginn der wöchentlichen Generalaudienz von Papst Franziskus im Vatikan / © Gregorio Borgia ( dpa )
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epd