Evangelische Kirche prüft Klage gegen Ladenöffnungen

Unter vier gewinnt

Die evangelische Kirche prüft angesichts der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in einigen Bundesländern verfassungsrechtliche Schritte. Es gebe gewichtige Gründe, die Zahl der offenen Sonntage unter vier im Jahr zu reduzieren, Adventssonntage müssten generell ausgenommen bleiben, sagte der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, am Freitag nach einer Tagung der Kirchenkonferenz und des Rates der EKD in Hannover.

 (DR)

Im Dialog mit der katholischen Kirche
Beide Gremien hätten einstimmig beschlossen, entsprechende rechtliche Schritte zu erwägen. Denkbar seien Klagen vor einem Landes- oder dem Bundesverfassungsgericht, hieß es. Mit der katholischen Kirche befinde man sich in der Frage der Öffnungszeiten im Dialog. Einzelheiten dazu wollte Huber nicht nennen.

Auslöser für die juristischen Überlegungen waren vor allem die in Berlin beschlossenen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten. Diese seien mit der Pflicht des Staates zum Schutz der Sonn- und Feiertage „nicht vereinbar", sagte Huber. Die Freigabe von zehn Sonntagen, darunter auch der Adventssonntage, stelle einen erheblichen Eingriff dar. Man sei von der Verfassungswidrigkeit der Berliner Regelung überzeugt, unterstrich Huber.

Huber kündigte zugleich an, die 1999 bereits durchgeführte Kampagne unter dem Motto "Ohne Sonntage gibt es keine Werktage" neu zu beleben. Die Sonntage müssten als Tage der Arbeitsruhe, der Gottesdienste und des Zusammenseins in den Familien geschützt werden.