Eine dafür notwendige Richtlinie hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Freitag einstimmig beschlossen, wie die EKD in Hannover mitteilte. Vertreter der Betroffenen bezeichneten die Einigung als "Durchbruch". Bis zum 1. Januar 2026 soll die Richtlinie in allen 20 Landeskirchen und 17 diakonischen Landesverbänden umgesetzt werden.
Modell für finanzielle Leistungen
Kernstück der Reform ist ein einheitliches Modell für die finanziellen Leistungen. Demnach setzt sich die Entschädigung aus einer pauschalen Summe in Höhe von 15.000 Euro, wenn es sich um eine nach heutigen Maßstäben strafrechtlich relevante Tat handelt, und einer individuellen Leistung zusammen. Damit wolle die Kirche individuelles Leid und Spätfolgen anerkennen. Es soll keine Obergrenze für die Zahlungen geben.
Unabhängige Anerkennungskommissionen, in denen ein Richter oder eine Richterin sitzen sollen, sollen anhand eines Kriterienkatalogs über die Leistungshöhe entscheiden. Betroffene können zudem entscheiden, ob sie sich die Leistung als Einmalzahlung oder in mehreren Teilzahlungen beziehen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Betroffene erhalten zudem das Recht auf ein Gespräch vor der Kommission.
Bisher gebe es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leids und der Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt, sagte der Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt von EKD und Diakonie, Detlev Zander. Die neue Richtlinie sei das Ergebnis "intensiver Verhandlungen". Seit gut zwei Jahren hatten das Beteiligungsforum, in dem alle Fragen zum Thema sexualisierter Gewalt beraten werden, die Landeskirchen und die Diakonie über einheitliche Standards bei den Anerkennungsleistungen verhandelt.