So heißt es in den am Mittwoch veröffentlichten Kommissions-Empfehlungen. Die Beichtsituation könnte wegen des Näheverhältnisses von Kind und Priester "die Möglichkeit eines grenzverletzenden manipulativen Umgangs mit Kindern und Minderjährigen eröffnen".
Kinder noch kein entsprechendes Schuld- und Sündenbewusstsein?
Die Experten verlangen, Kinder nicht schon bei der Vorbereitung auf ihre Erstkommunion im Alter von 8 oder 9 Jahren zur ersten Beichte einzuladen. Sinnvoller sei es, damit bis zur Firmung im Alter von 15 oder 16 Jahren zu warten. Es sei fraglich, ob junge Kinder bereits ein entsprechendes Schuld- und Sündenbewusstsein für das Bußsakrament entwickeln könnten. Das Erzbistum Freiburg wird zu entsprechenden Neuregelungen aufgerufen.
Beichtgeheimnis verpflichtet zu unbedingtem Stillschweigen
Die Beichte hat als Bußsakrament in der katholischen Kirche eine große Bedeutung. Gläubige bekennen im Beichtgespräch mit einem
Priester eigene Fehler und drücken ihre Reue aus. Der Priester spricht den Gläubigen danach im Auftrag Gottes von seinen Sünden frei. Der Priester ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen verpflichtet.