Das schreibt Verbandspräsident Stefan Becker in einem Beitrag für die "Rheinische Post". Stattdessen drohten Gefahren, würden Kinderrechte den Weg ins Grundgesetz finden.
"Wer das will, der schwächt die Elternrechte", so Becker. "Machen wir uns bewusst: Die Interessen des Kindes werden in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen." Der Staat greife nur dann ein, wenn das Kindeswohl gefährdet sei. "Und wenn er eingreift, leistet er Hilfe zur Selbsthilfe, damit Eltern schnell wieder ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden können."
Bewährte Regelungen beibehalten
Unter Berufung auf neu geschaffene Kinderrechte könnte der Staat weitere Eingriffsrechte beanspruchen, zum Beispiel beim Sorgerecht und der Erziehung, warnte der Präsident des Familienbundes. "Das Grundgesetz folgt einem im besten Sinne liberalen Geist: Der Schutz von Kindern ist in idealer Weise verbunden mit dem Freiheitsvertrauen in die Sorge- und Erziehungsarbeit der Eltern." Es spreche deshalb viel dafür, bei den bewährten Regelungen zu bleiben, so Becker.
Dem widersprach die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD). "Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geht zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien", so Barley in der "Rheinischen Post".