Das gilt auch für Konferenzteilnehmer sowie Gäste der vatikanischen Mensen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Erlass der Vatikanverwaltung hervor. Seit 20. Dezember galt dies bereits für Angestellte von Vatikanstaat und Kurie.
Zudem ist in vatikanischen Gebäude nun das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben; im Außenbereich sind auch andere Masken erlaubt.
Booster-Impfung wird verlangt
Geschäftsreisen sind bis auf eigens genehmigte Ausnahmen für dringende Fälle ausgesetzt. Nach Kontakt mit einer positiv getesteten Person gelten für Vatikanmitarbeiter je nach Impfstatus gestaffelte Quarantänezeiten. Die erweiterten Regeln gelten seit Montag und zunächst bis Ende Februar.
Für Angestellte wird nun zudem die sogenannte Booster-Impfung verlangt. Jene, bei denen die Dauer des ersten Impfzyklus abgelaufen ist, dürfen nicht mehr zur Arbeit kommen und gelten als unentschuldigt fehlend. Für die entsprechende Zeit erhalten die Betreffenden auch kein Gehalt.