Irische Bischöfe warnen vor Legalisierung von Suizidbeihilfe

Friedliches Lebensende oder Versagen des Mitgefühls?

Der irische Gesetzesentwurf zur Suizidbeihilfe hat den Widerspruch von irischen Bischöfen auf den Plan gerufen. Die kritisieren in einer nun veröffentlichten Stellungnahme zentrale Punkte des Entwurfes, den sie für äußerst problematisch halten.

Symbolbild Sterbehilfe / © Joaquin Corbalan P (shutterstock)
Symbolbild Sterbehilfe / © Joaquin Corbalan P ( shutterstock )

Irlands Bischöfe warnen vor einer Legalisierung von assistiertem Suizid. In einer Stellungnahme weisen sie einen entsprechenden Gesetzentwurf als "radikalen Widerspruch zum Gemeinwohl" zurück.

Eine Lockerung würde "nicht nur zu breiterer Akzeptanz von assistiertem Suizid führen, sondern den Schutz von besonders verletzlichen Menschen vor einer Tötung, in die sie nicht eingewilligt haben, aufweichen", erklärten die für Lebensschutz zuständigen Bischöfe des Landes am Wochenende. Das Parlament solle dem Entwurf nicht zustimmen, sondern Palliativmedizin stärken.

Entwurf: Suizidbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässig

Der irische Gesetzentwurf mit dem Titel "Sterben in Würde" sieht eine "Unterstützung beim Erreichen eines würdigen und friedlichen Lebensendes" für unheilbar kranke Erwachsene vor, die sich selbst als "antragsberechtigt" betrachten.

Eine entsprechende Erklärung muss von zwei Ärzten geprüft und bestätigt werden, so die vorgeschlagene Vorbedingung. Bisher wurde Suizidbeihilfe wie auch aktive Sterbehilfe in Irland mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet, während indirekte sowie passive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt waren.

Bischöfe: "Versagen des Mitgefühls"

Suizidbeihilfe spiegele ein "Versagen des Mitgefühls in der Gesellschaft wider", heißt es dazu in der gemeinsamen Stellungnahme des bischöflichen "Council for Life" und der von Wissenschaftlern besetzten "Bioethics Advisory Group".

Die Grundannahme bei assistiertem Suizid, es gäbe "so etwas wie wertloses oder nicht mehr lebenswertes Leben", sei falsch und untergrabe die "Grundlage von Respekt und rechtlichem Schutz für jedes menschliche Leben, unabhängig von Alter, Behinderung, Kompetenz oder Krankheit".

Unvereinbar mit dem Ethos der Ärzte?

Besonders weisen die Bischöfe auf Probleme hin, die eine Legalisierung von assistiertem Suizid für viele Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit sich brächte. Das Gewissen würde unverhältnismäßig belastet durch eine "schwer unmoralische", mit der "Berufung zum Heilen" unvereinbare Praxis.

Ethik und Glaubwürdigkeit der medizinischen Berufe nähmen dadurch ernsthaft Schaden; die Bedeutung der Gesundheitsversorgung würde radikal verändert.

Befürchtung des Drucks auf Kranke

Auch sieht die Bischofskonferenz eine Gefahr, dass sich assistierter Suizid zu einer "wünschenswerten" Sache entwickele. Betreuung am Lebensende könnte dann eher als "Gefälligkeit" denn als "Recht" angesehen werden, was Druck auf unheilbar kranke, behinderte und anderweitig vulnerable Patienten ausüben würde.

Diese könnten sich verpflichtet fühlen, "anderen die Last der Betreuung zu ersparen".


Quelle:
KNA
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