Am 3. Januar 1521, vor 500 Jahren, exkommunizierte Papst Leo X. Martin Luther und seine Anhänger. Das kam keineswegs überraschend, denn bereits im Vorjahr hatte der Papst in einer Bannandrohungsbulle genau das angekündigt, falls der Theologie-Professor aus Wittenberg sich nicht von den beanstandeten Thesen distanzieren sollte.
Luther hat sich nicht distanziert, im Gegenteil: Er hat die Bannandrohungsbulle öffentlich verbrannt - und damit ein deutliches Signal Richtung Rom geschickt. Mit der Bulle "Decet Romanum pontificem" wurde Martin Luther also ausdrücklich zum Häretiker erklärt, ebenso wie seine Anhänger und jeder, der in Zukunft Luther selbst oder seine Schüler aufnehmen oder unterstützen würde.
Aus dieser durchaus für Leib und Leben gefährlichen Situation konnte ihn nur der Papst befreien, wenn sich denn der Augustinermönch nach Rom begeben würde, um sich lossprechen zu lassen. Ohne es auszusprechen war die Bulle ein Signal in Richtung Scheiterhaufen, wo Häretiker ohne Reue ihr Ende finden konnten.
Bannbulle Papst Leos X.
Die Exkommunikation sollte bis in die Pfarreien hinein bekannt gemacht werden. Die Bulle schrieb das übliche Verfahren vor: Glocken sollten läuten, eine Fahne mit dem Kreuz getragen werden und dann brennende Kerzen gelöscht und anschließend zertrampelt werden.
Alle Erzbischöfe, Bischöfe, Domkapitel, Kanoniker und auch die Ordensoberen sollten zukünftig in die Verteidigung des katholischen Glaubens gegen Martin Luther eingespannt werden.
Am Tag der Veröffentlichung der Exkommunikationsbulle ergingen aus Rom verschiedene apostolische Schreiben, unter anderem an den Erzbischof von Mainz: Jenen Albrecht von Brandenburg, der 1517 für die Verkündigung des Petersablasses zuständig war und damit Luthers Zorn auf sich gezogen hatte - ausgedrückt in 95 Thesen.
Albrecht wurde zum Generalinquisitor von ganz Deutschland ernannt. Trotz aller einschlägigen Bemühen - die Exkommunikation ließ sich nicht durchsetzen.
Rücknahme der Exkommunikation
2020 wurde mit Hinblick auf den 500. Jahrestag der Verurteilung des Reformators verschiedentlich diskutiert, ob es nicht an der Zeit wäre, die Exkommunikation formal aufzuheben. Rechtlich wurde der Ausschluss Luthers aus der Gemeinschaft der Gläubigen mit seinem Tod 1546 hinfällig.
Die Tübinger katholische Theologin Johanna Rahner sieht in einer formellen Rücknahme der Exkommunikation Luthers ein wichtiges "ökumenisches Zeichen". "Dadurch könnte die katholische Kirche ihre heutige Wertschätzung der Protestanten ausdrücken", sagte sie dem Internetportal katholisch.de.
Zum Pfingstfest 2020 hat der Altenberger Ökumenische Gesprächskreis ein "Plädoyer für die Außerkraftsetzung der Bannbulle Papst Leos X. gegen Martin Luther samt all seinen Anhängern und für die Rücknahme des reformatorischen Verdikts gegen den Papst als 'Antichrist'" vorgelegt.
Veranstaltungen zum Jahrestag
Die katholische und evangelisch-lutherische Kirche wollen 2021 gemeinsam an die Exkommunikation Martin Luthers erinnern. Dazu planen Vatikan und Lutherischer Weltbund (LWB) im Juni eine Gedenkveranstaltung in Rom, wo dem Vernehmen nach vor allem die ökumenischen Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte gewürdigt werden sollen.
In Deutschland liegt 2021 der Schwerpunkt auf dem Auftritt des Reformators vor dem Wormser Reichstag, kulminierend in der Aussage: "Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Amen". An diesen ikonischen Moment wollen die Stadt Worms und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm erinnern.
Die Veranstaltungen zu "Luther in Worms 2021" reichen von der Ausstellung "Hier stehe ich. Gewissen und Protest - 1521 bis 2021" bis zur Multimedia-Inszenierung, vom Theater und Kabarett bis zu Gottesdiensten, Vorträgen und Konzerten. Falls die Pandemie es zulässt, ist für 18. April ein Festgottesdienst mit dem EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm und dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz Georg Bätzing geplant.