Bischöfe und ZdK kritisieren Entscheidung zu Kassen und Bluttests

Gegen eine "Schwangerschaft auf Probe"

Die katholischen Bischöfe kritisieren die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken zu vorgeburtlichen Bluttests. Bedauern äußert auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken.

Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

"Die Entscheidung berührt den Schutz des ungeborenen Lebens aus unserer Sicht auf empfindliche Weise, denn sie könnte die Entwicklung eines generellen Screenings auf eine Vielfalt von genetischen Auffälligkeiten und Eigenschaften im Rahmen der Pränataldiagnostik fördern", erklärte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Donnerstag in Bonn.

Nicht-invasive vorgeburtliche Tests verstärkten die Tendenz, eine Schwangerschaft zuerst als "Schwangerschaft auf Probe" zu betrachten, fügte er hinzu. "Das lehnen wir aufgrund der Schutzwürdigkeit jedes menschlichen Lebens ab dem Zeitpunkt der Zeugung ab."

Besonders bedauerlich sei, dass die Kostenübernahme nicht auf eine Anwendung der Tests nach der 12. Schwangerschaftswoche beschränkt worden sei, sagte Kopp. "Die frühe Anwendung der Tests erhöht das Risiko eines Abtreibungsmechanismus weiter, da sich eine Frau nach einem positiven Testergebnis für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungslösung entscheiden kann, ohne die Gründe dafür im Beratungsgespräch offenbaren zu müssen."

Auch die Beschränkung der Kostenübernahme auf "begründete Einzelfälle bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken" reiche nicht aus, so der Pressesprecher. "Die leichte Zugänglichkeit, die geringen Kosten und die hohe Sicherheit des Bluttests senken die Hemmschwelle und erhöhen den Druck auf Frauen, sich für eine Anwendung zu entscheiden." Es entstehe der falsche Eindruck, dass die nicht-invasive Pränataldiagnostik harmlos sei.

Kritik auch vom ZdK

"Es ist zu befürchten, dass es zu einem weiteren Anstieg bei den Abtreibungen von Kindern mit dem sogenannten Down-Syndrom kommt", erklärte unterdessen der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, am Donnerstag in Bonn. So werde einer immer weitergehenden Qualitätskontrolle hinsichtlich des ungeborenen Lebens der Weg gebahnt, "denn es dürfte nicht bei den derzeit verfügbaren Tests bleiben", sagte er.

Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich Eltern rechtfertigen müssten, wenn sie "bewusst nicht alle diagnostischen Möglichkeiten ausschöpften, weil sie ihr ungeborenes Kind als Geschenk betrachten, das sie bedingungslos annehmen wollen", fügte Sternberg hinzu. Er würdigte zugleich das Bemühen des Bundesausschusses, die Fälle, in denen eine Erstattung durch die Kassen erfolgen kann, zu begrenzen. "Viel wird davon abhängen, ob diese Begrenzung auf besondere Risiken in der Praxis gelingt."

Psychosoziale Beratung gefordert

Außerdem sei es von großer Bedeutung, die Tests zusätzlich mit einer vorherigen und im Falle eines positiven Befundes auch mit einer anschließenden unabhängigen psychosozialen Beratung zu verknüpfen, sagte der ZdK-Präsident. "Die Beratung kann helfen, einen Automatismus zu verhindern, dass bei dem Befund Trisomie 21 die Schwangerschaft nicht fortgesetzt wird", erklärte er. "Wir dürfen als Gesellschaft nicht zulassen, dass durch eine Kassenzulassung, die in der Verwaltungslogik folgerichtig erscheint, ungewollt die Rechte von Menschen mit Behinderungen schwer verletzt werden."

Politik noch gefordert

Vorgeburtliche Bluttests auf das Downsyndrom sollen künftig bei Risikoschwangerschaften von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen am Donnerstag in Berlin. Die Kosten sollten nur "in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken" durchgeführt werden, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken. Ein flächendeckendes Screening soll es nicht geben.

Voraussetzung ist nach dem Beschluss eine vorherige intensive ärztliche Beratung; Frauen sollen dabei auch über die Tragweite des Tests informiert werden. Die Bluttests sollten die bislang schon medizinisch anerkannten invasiven Untersuchungen - Biopsie der Plazenta oder Fruchtwasseruntersuchung - und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt vermeiden. Bei 5 bis 10 von 1.000 untersuchten Frauen hatte es Fehlgeburten gegeben.

Das Bundesgesundheitsministerium muss der Regelung noch zustimmen.

Sie wird vermutlich erst 2021 in Kraft treten - bis dahin müssen noch Informationen für die Versicherten formuliert werden. Bei den seit 2012 in Deutschland angebotenen nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) werden Erbgutschnipsel des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte untersucht. Bislang müssen Schwangere den Test selber bezahlen.


Reinhard Kardinal Marx (l.) und Thomas Sternberg / © Julia Steinbrecht (KNA)
Reinhard Kardinal Marx (l.) und Thomas Sternberg / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Matthias Kopp / © Harald Oppitz (KNA)
Matthias Kopp / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA