Gemeinsamer Reli-Unterricht in Bayern ist dauerhaft möglich

Konfessionelle Vielfalt wird anerkannt

An Grund- und Mittelschulen in Bayern können katholische und evangelische Schüler künftig gemeinsam Religionsunterricht erhalten. Darauf haben sich die beiden großen Kirchen und das Kultusministerium geeinigt.

Eine Schultafel in einem Klassenraum mit Kreuz über der Tür / © Julia Steinbrecht (KNA)
Eine Schultafel in einem Klassenraum mit Kreuz über der Tür / © Julia Steinbrecht ( (Link ist extern)KNA )

Für einen dauerhaften solchen Unterricht müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein, hieß es. Eine davon ist, dass es nicht mehr genügend Schülerinnen und Schüler für eine konfessionelle Lerngruppe gibt. Dies wird allerdings nicht beziffert. Das Fach Religion wird in diesen Fällen von einer Lehrkraft übernommen, die der Mehrheitskonfession angehört.

Über fünf Jahre Projektphase

Seit dem Herbst 2019 gab es dazu eine Projektphase. Laut Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) wurde diese Art des Unterrichts positiv aufgenommen. Gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Umbrüchen und großen Unsicherheiten könne der Religionsunterricht durch die Vermittlung des christlichen Wertefundaments Orientierung bieten. Die Ministerin dankte den beiden Kirchen. Sie hätten sich bei der Organisation des Religionsunterrichts stets als verlässliche Partner erwiesen.

Der Leiter des Katholischen Büros Bayern, Matthias Belafi, begrüßte die gefundene Lösung. Sie ergänze den klassischen Religionsunterricht. So könnten Kinder weiterhin in ganz Bayern den Grundlagen des christlichen Glaubens begegnen.

Der evangelische Oberkirchenrat Stefan Blumtritt sieht dadurch den Religionsunterricht gestärkt. Konfessionelle Vielfalt werde anerkannt und der Dialog gefördert. Es handle sich um ein zukunftsfähiges Modell, das Glaubensbildung gemeinsam verantworte - "offen, verlässlich und nah an der Lebenswelt der Kinder".

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht in Deutschland ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz abgesichert. Als ordentliches Lehrfach ist er den übrigen Schulfächern gleichgestellt. Schüler können sich aber aus Gewissensgründen abmelden.

Artikel 7 des Grundgesetzes schreibt vor, dass der Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Da der Staat aber zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, kann er über die Inhalte nicht entscheiden. Über sie bestimmen die Religionsgemeinschaften. Deshalb wird der Unterricht in der Regel nach Konfessionen getrennt erteilt. 

Religionsunterricht in der Schule / © Juan Ci (shutterstock)