Außerdem sollen die betreffenden Krankenhäuser für Organspenden und das Vorhalten der Infrastruktur besser bezahlt werden. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wesentliche Inhalte des Entwurfs, der am Mittwoch in Berlin verabschiedet wurde:
Mehr Zeit und mehr Geld
Die Transplantationsbeauftragten bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben. Geplant sind verbindliche Vorgaben für ihre Freistellung im Krankenhausbetrieb. Dabei soll die Dauer der Freistellung an die Zahl der Intensivbehandlungs- beziehungsweise Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern gekoppelt werden.
Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Die Entnahmekrankenhäuser sollen den finanziellen Aufwand vollständig erstattet bekommen.
Mehr Zugang zu Akten, mehr Bildung
Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken soll deutlich gestärkt werden. Sie sollen ein Zugangsrecht zu den Intensivstationen erhalten und regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.
Auch sollen sie uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten nehmen können. Außerdem können sie für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden; die Kosten dafür sollen die Kliniken tragen.
Zwei Mal mehr Geld
Die Entnahmekrankenhäuser sollen mehr Geld für die Transplantationen erhalten. Geplant ist unter anderem eine Grundpauschale für die Leistungen, die sie vor der Spendermeldung erbringen – etwa im Zusammenhang mit der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls.
Insgesamt sollen die Entnahmekrankenhäuser mit dem zweifachen Betrag der in den geltenden DRG-Pauschalen kalkulierten Kosten ausgestattet werden.
Mehr Kompetenz, mehr Verbindlichkeit
Auch kleinere Kliniken sollen Organentnahmen durchführen können; dafür sollen sie von qualifizierten Ärzte-Teams unterstützt werden. So wird es flächendeckend neurologische Bereitschaftsdienste geben, die die dort bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls helfen.
In den Entnahmekliniken soll es klare und nachvollziehbare Abläufe und Zuständigkeiten geben. Dafür müssen die Kliniken verbindliche Anweisungen erarbeiten.
Mehr Struktur und mehr Betreuung
Es wird ein flächendeckenden Berichtssystems zur Qualitätssicherung bei der Spendererkennung und Spendermeldung eingeführt. Die Kliniken werden verpflichtet, anonymisierte Daten an die Koordinierungsstelle zu übermitteln, die eine rückblickende Analyse aller Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung ermöglicht. Dabei sollen auch die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bewertet werden.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) soll als Koordinierungsstelle Kliniken und deren Transplantationsbeauftragte bei der Auswertung der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung und bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess beraten.
Angehörige sollen besser betreut werden. Insbesondere soll der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form anonymisierter Schreiben verbindlich geregelt werden.