"Ich fürchte, wenn es die nicht gibt, könnte zusätzlicher Streit und weiteres Leid für Betroffene entstehen", sagte er im Interview den Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse (Sonntag) in Osnabrück.
Wenn in einem Bistum etwa die Betroffenen gut in die Aufarbeitung einbezogen würden, in einem anderen aber nicht, könne diese Ungleichbehandlung die Glaubwürdigkeit der Kirche weiter beschädigen.
Lob für Bischöfe
Rörig drängte auf ein schnelles Handeln. "Ich wünsche mir, dass im ersten Quartal 2019 klar wird, wann Einvernehmen erzielt werden kann", sagte der Beauftragte des Bundesregierung. Noch sei etwa unklar, wer bei bereits verjährten Taten Zugang zu Akten und Archive bekomme. Geregelt werden müsse auch, welches Recht auf Akteneinsicht den Betroffenen gewährt werde.
Der Beauftragte lobte, dass der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer und der Freiburger Erzbischof Stephan Burger Fehler ihrer Amtsvorgänger beim Umgang mit Missbrauchsbeschuldigten eingeräumt haben. Sie setzen jetzt wichtige Signale zu Dringlichkeit, Bedeutung und inhaltlichen Standards.
Auch müsse unbedingt die Frage auf den Tisch, wie hoch der Anspruch von Opfern auf finanzielle Entschädigung sei, sagte Rörig. Die bisherige pauschale Anerkennungszahlung von 5.000 Euro stehe zu Recht in der Kritik und sei angesichts dessen, was den Betroffenen angetan wurde, "nur ein Tropfen auf den heißen Stein".
Prävention und Intervention als Daueraufgabe
Die Kirche habe seit 2010 bereits viel zur Prävention von Missbrauch und beim Eingreifen in konkreten Fällen getan, räumte Rörig ein. "Wenn die Kirche jetzt noch verinnerlicht, das Prävention und Intervention eine Daueraufgabe sind, die immer wieder neu durchdacht und weiterentwickelt werden muss, dann sind wir einen großen Schritt weiter."
Rörig ist sei 2011 Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung. Die 2010 nach Bekanntwerden des kirchlichen Missbrauchsskandals eingerichtete war zunächst bis März 2019 befristet. An diesem Mittwoch gab das Bundeskabinett grünes Licht für eine dauerhafte Einrichtung der Stelle.