Bayerischer Landtag bekennt sich zu Kirchenasyl

Grünen-Antrag erfolgreich

Der Bayerische Landtag ist jüngst mit großer Mehrheit einem Antrag der Grünen zum Kirchenasyl gefolgt. Der rechtspolitische Sprecher der Partei, Toni Schuberl, sprach am Mittwoch auf Anfrage von einem "erstaunlichen Erfolg".

Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn ( KNA )

Dass alle demokratischen Fraktionen einem solchen Berichtsantrag seiner Partei zugestimmt hätten, obwohl der Grundtenor kritisch gegenüber der Staatsregierung formuliert sei, wertete er als "erstaunlich". Der Antrag stammt von Schuberl und Gülseren Demirel, der asylpolitischen Sprecherin der Grünen. Mit einer Antwort des Justizministeriums im Verfassungsausschuss rechnet der Politiker im neuen Jahr.

In dem Antrag wird die Staatsregierung zum Bericht aufgefordert, welche Ermittlungen gegen Pfarrer in den Jahren 2020 und 2021 aufgenommen, welche eingestellt und welche Fälle zur Anklage gebracht worden seien. Darüber hinaus soll geklärt werden, wie sich eine die besondere Stellung der Kirchen berücksichtigende staatsanwaltschaftliche Tätigkeit in allen Teilen Bayerns erreichen lasse. Schuberl erinnerte daran, dass auch die Staatsanwaltschaft letztlich weisungsgebunden sei, so dass die Staatsregierung in Sachen Kirchenasyl durchaus zu mehr Sensibilität aufrufen könne.

Kirchenasyl "Ausprägung der Gewissensfreiheit"

Der Landtagsbeschluss treffe zudem noch deutliche Feststellungen zum Kirchenasyl, erklärte der Grünen-Abgeordnete. So achte der Landtag das Kirchenasyl als Ausprägung der Gewissensfreiheit. Denn die Kirchen hätten in Bayern einen verfassungsrechtlich hohen Rang, insbesondere in Fragen der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die wichtige humanitäre Schutzfunktion des Kirchenasyls als letzter Ausweg für Menschen in Not verdiene Respekt. Die asylgebenden Kirchengemeinden handelten im Rahmen der grundrechtlich garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Dennoch stelle auch der Landtag fest, dass die Kirchen an Recht und Gesetz gebunden seien. Durch ihr Handeln ermöglichten sie in besonderen Härtefällen eine nochmalige Überprüfung der Fluchtgründe. Wie sich der Schulterschluss der demokratischen Fraktionen im Landtag bei diesem Thema auf die Strafverfolgung im Freistaat in der Praxis auswirken werde, müsse sich zeigen.

Im zu Ende gehenden Jahr wurden in erster Instanz in mehreren Fällen Ordensleute und Pfarrer von verschiedenen fränkischen Gerichten freigesprochen oder wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt verurteilt. Ein wegweisendes höhergerichtliches Urteil zur Kirchenasylpraxis im Freistaat wird vom Bayerischen Obersten Landesgericht erwartet.


Quelle:
KNA