Das erklärten Amnesty International und die Omega Research Foundation am Donnerstag in einem in London und Berlin verbreiteten Bericht. Dazu gehöre ein Verbot von Gütern und Ausrüstung, die zur Vollstreckung von Todesstrafen benötigt werden.
Die Organisationen nennen unter anderem Schlagstöcke mit Stacheln, Elektroschockgürtel und besonders schwere Fußfesseln. Amnesty fordert darüber hinaus strenge Kontrollen für den Handel mit gängiger Polizeiausrüstung einschließlich Handschellen, Pfefferspray und Tasern, um zu verhindern, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.
Verantwortung von Unternehmen
"Auch wenn Todesstrafe und Folter völkerrechtlich geächtet sind, sind diese in vielen Staaten weiterhin an der Tagesordnung", sagte Mathias John von Amnesty Deutschland. Diese Menschenrechtsverletzungen würden durch den fast unkontrollierten globalen Handel mit Werkzeugen und Gütern für Folter und Hinrichtungen gefördert.
"Die Staatengemeinschaft muss endlich auch weltweite verbindliche Regeln verankern, um diesen Handel mit Folter und Tod zu beenden", betonte John. Aber auch Unternehmen müssten ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ernst nehmen und dafür sorgen, dass ihre Produkte nicht missbraucht werden.
UN-Online-Konferenz gegen Folterhandel
Am 11. Dezember findet in New York eine Online-Konferenz der Vereinten Nationen und der "Allianz für Folter-freien Handel" statt.
Zu der Allianz gehören Argentinien, die Europäische Union und die Mongolei. Die Mitglieder setzen sich dafür ein, den Handel mit Gütern, die zur Folter oder erniedrigender Behandlung eingesetzt werden können, zu verbieten oder streng zu regulieren.