Hilfsorganisationen wollen Familiennachzug für bestimmte Flüchtlinge

"Verfassungsrechtlich geboten"

Hilfsorganisationen fordern Lockerungen beim Familiennachzug für Flüchtlinge. Pro Asyl plädierte dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär geschützte Flüchtlinge aufzuheben und den Nachzug zu beschleunigen.

Familiennachzug von Flüchtlingen / © Swen Pförtner (dpa)
Familiennachzug von Flüchtlingen / © Swen Pförtner ( dpa )

"Das Asylpaket II hat unmenschliche Folgen. Der Bundestag muss seine fatale Entscheidung korrigieren", erklärte Geschäftsführer Günter Burkhardt in Frankfurt. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) rufen die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD auf, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken.

Keine Behandlung im Bundestag

Der Bundestag wollte sich in seiner Sitzung am Donnerstag mit einem Antrag der Grünen zu Abschiebungen nach Afghanistan und dem Familiennachzug sowie einem Antrag der Linken zum Thema "uneingeschränkter Familiennachzug" beschäftigen. Wie die Pressestelle des Bundestags jedoch auf Anfrage bestätigte, wurde der Tagungsordnungspunkt zum Thema "Familiennachzug" am Mittwoch abgesetzt. Die Linksfraktion erklärte, die große Koalition verhindere die Aussprache. Weiterhin debattiert werden soll laut Bundestag über einen Antrag der Grünen zu Abschiebungen nach Afghanistan.

Pro Asyl appellierte mit einer öffentlichen Petition an die Abgeordneten, "die inhumane Trennung von Flüchtlingsfamilien zu beenden und den Familiennachzug zu ermöglichen". Mehr als 10.000 Unterschriften innerhalb von zwei Tagen zeigten die "Dringlichkeit" dieser Forderung. Burkhardt betonte, dies sei nicht nur "humanitär und verfassungsrechtlich geboten", sondern diene auch der Integration. "Wer Angst um seine Angehörigen hat, hat kaum die Energie, um sich auf Spracherwerb, Ausbildung, Arbeit und die Integration in Deutschland zu konzentrieren", hieß es.

Debatte um Lockerung der Regelung

Das Kinderhilfswerk erklärte, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus treffe Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeute für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Und für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder sei es momentan unmöglich, ihre Eltern nachzuholen, so der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger.

Auf subsidiären Schutz können Menschen Anspruch haben, denen weder Schutz durch die Anerkennung als Flüchtling noch als Asylberechtiger gewährt werden kann. Dies ist möglich, wenn jemandem in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, etwa Folter oder die Todesstrafe.

Die Bundesregierung hatte vor etwa einem Monat erklärt, sie halte an der zeitlich begrenzten Aussetzung des Familiennachzuges bis 2018 fest. Mitte März war die Debatte um den Familiennachzug und die Beschränkung erneut entbrannt.

Während die SPD sich dafür aussprach, den Nachzug in Härtefällen trotz Aussetzung zu ermöglichen, brachte die Union eine längere Aussetzung ins Gespräch. Auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, will, dass die bisherige Regelung bestehen bleibt.


Quelle:
KNA