Jerusalems Bürgermeister hält an Kirchensteuern fest

Grabeskirche bleibt geschlossen

Jerusalems Bürgermeister Nir Barkat hält an seinen geplanten Maßnahmen zur Besteuerung von Kirchenbesitz fest. Als Reaktion darauf wurde die Grabeskirche bis auf weiteres geschlossen. Damit schade die Kirche nur sich selbst, so Barkat.

Geschlossene Grabeskirche / © Andrea Krogmann (KNA)
Geschlossene Grabeskirche / © Andrea Krogmann ( KNA )

Es stehe den Kirchen frei, dagegen vor Gericht zu ziehen, sagte er Medienberichten zufolge am Montagmorgen. Die Stadt behandele die Kirchen angesichts der über Jahre aufgelaufenen Steuerschuld so, wie sie jeden Bürger behandle. Der Einzug der Steuern liege nicht in seinem Ermessen als Bürgermeister.

Grabeskirche aus Protest geschlossen

Am Sonntag hatten die griechisch-orthodoxe und die armenische Kirche zusammen mit der Franziskanerkustodie eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie unter anderem das Vorgehen der Stadt gegen die Kirchen in Steuerfragen als "systematische und offensive Kampagne" Israels gegen die Kirchen und die Christen scharf kritisieren. Aus Protest hatten sie in einem ungewöhnlichen Schritt zudem die Grabeskirche bis auf weiteres geschlossen.

 

Die Forderung nach einer Steuerpflicht widerspreche der historischen Stellung der Kirchen in Jerusalem, heißt es in der Stellungnahme. Die Maßnahmen der Stadt, zu denen laut Berichten unter anderem Kontensperrungen zählen, "brechen bestehende Abkommen und internationale Verpflichtungen, die die Rechte und Privilegien der Kirchen garantieren", so die Kirchenführer.

Sie wenden sich darüber hinaus gegen einen Gesetzentwurf, der dem Staat die Enteignung von an Privatinvestoren verkauftem Kirchenland ermöglichen soll.

Stadt wird hart bleiben

Bei dem Streit geht es laut Berichten um Forderungen der Stadt in Höhe von umgerechnet 151 Millionen Euro für 887 Liegenschaften in Kirchen- oder UN-Besitz, die nicht zu rein religiösen Zwecken genutzt werden. Rein religiös genutzte Liegenschaften sind von der städtischen Grundsteuer ausgenommen.

Eine grundsätzliche Freistellung der Kirchen und der UN von der Grundsteuer bezeichnete die Stadt als diskriminierend und als Gefahr für die finanzielle Stabilität der Stadt. Die Stadt kündigte an, notfalls bis vor das Oberste Gericht zu ziehen.

Bei der Staatsgründung 1948 hatte Israel zunächst die entsprechenden Regelungen aus der britischen Mandatszeit übernommen, die nach alter Tradition die Kirche von jeglichen Steuerzahlungen befreiten. Als 1993 schließlich ein - bis heute von Israel nicht ratifizierter - Grundlagenvertrag unterzeichnet wurde, ließ man darin die Steuerfrage offen und wies die Klärung einer eigenen Kommission zu.

Deren Arbeit dauert seither an. Einen nach sechsjährigen Verhandlungen zum 1. Januar 2016 verabschiedeten Grundlagenvertrag zwischen Palästina und dem Heiligen Stuhl kritisierte Israel als übereilt und einseitig. 

Grabeskirche in Jerusalem

Grabeskirche in Jerusalem (epd)
Grabeskirche in Jerusalem / ( epd )

Die Grabeskirche  im christlichen Viertel in der Jerusalemer Altstadt wurde ursprünglich 325 nach Christus unter Helena, der Mutter des römischen Kaisers Konstantin, erbaut. Sie soll sich der Überlieferung nach an der Stelle befinden, wo Christus nach seinem Tod am Kreuz beerdigt wurde und wieder auferstand. 

Quelle:
KNA