"Der Umgang mit dem Fall zeigt erneut auf erschreckende Weise, dass Verantwortliche in der Kirche noch immer nicht mit der dringend gebotenen Transparenz agieren und die Perspektiven Betroffener sexualisierter Gewalt in inakzeptabler Weise missachten", erklärte der Bundesvorstand des Bunds der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am Samstag in Düsseldorf. Gemeinsam mit der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz ist der BDKJ-Bundesverband Träger des Jugendhauses Düsseldorf.
Informationen "verlässlich und zeitnah"
Am 27. Juni habe das Erzbistum den Vorstand des Jugendhauses über den Fall informiert. "Bis zu diesem Tag waren uns als BDKJ-Bundesvorstand keine Vorwürfe gegenüber Winfried Pilz bekannt." Der BDKJ begrüße zwar einen Aufruf des Erzbistums Köln an mögliche und bisher unbekannte Missbrauchsbetroffene, sich zu melden. Es wäre aber wünschenswert gewesen, wenn ein solcher Aufruf deutlich früher veröffentlicht worden wäre, so der Verband.
Pilz war von 1977 bis 1983 als Referent im Jugendhaus Düsseldorf tätig. Der BDKJ-Bundesvorstand erklärte jetzt: "Wir setzen uns als Mitträger des Jugendhaus Düsseldorf e.V. für die erneute Überprüfung des Archivs und die Veröffentlichung des Ergebnisses ein." Auch wolle man sich dafür einsetzen, dass Veröffentlichungen von Pilz, "sofern möglich", mit einem Hinweis versehen würden. Zudem sollten Nachrufe oder Ehrungen in Publikationen entfernt und durch einen Hinweis ersetzt werden.
"Wir fordern von den Verantwortlichen in den (Erz-)Bistümern Kooperation und Transparenz, um sexualisierte Gewalt wirksam aufzuarbeiten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Finanzmitteln, die hierfür erforderlich sind", hieß es. Es sei dringend nötig, dass sich kirchliche Organisationen künftig gegenseitig "verlässlich und zeitnah" Informationen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen, die sexualisierte Gewalt ausgeübt haben sollen.
Bistumssprecher räumt Versäumnisse ein
Laut Erzbistum Köln wurde Pilz 2012 beschuldigt, einen schutzbefohlenen Erwachsenen in den 70er Jahren missbraucht zu haben. Der damalige Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, erlegte dem Geistlichen 2014 eine Geldstrafe auf und verbot ihm den Kontakt zu Minderjährigen ohne Anwesenheit weiterer Erwachsener.
Auch von anderer Seite war Kritik laut geworden: So hatte das Bistum Dresden-Meißen nach eigenen Angaben erst im Juni vom Fall Pilz und dem Umgangsverbot erfahren. Pilz lebte seit 2010 bis zu seinem Tod 2019 als Ruhestandsgeistlicher im Bistum Dresden-Meißen, wo er nach Bistumsangaben auch Vertretungsdienste übernahm.
Der Sprecher des Erzbistums Köln, Jürgen Kleikamp, hatte eingeräumt, nach der Sanktionierung durch Meisner "hätte unmittelbar danach eine Information an das Bistum Dresden-Meißen stattfinden müssen". Auch vier Jahre später "wäre eine entsprechende schriftliche Information angezeigt gewesen, ist aber bedauerlicherweise ebenfalls ausgeblieben". Im Zuge der vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki initiierten Missbrauchsaufarbeitung hatte das Erzbistum 2018 den Fall neu aufgerollt und ihn der Staatsanwaltschaft gemeldet, die aber wegen Verjährung nicht ermittelte.
Kleikamp wies zugleich Vorwürfe zurück, auch Woelki hätte das Bistum Dresden-Meißen 2018 über den Missbrauchsverdacht informieren müssen. Mit dem Fall Pilz sei der seit 2014 amtierende Kölner Erzbischof zu keinem Zeitpunkt persönlich befasst gewesen, weil die Akten unter seinem Vorgänger Meisner bereits geschlossen worden seien.