Jurist sieht Signalwirkung in Kölner Missbrauchsurteil

Zeichen für andere Bereiche der Gesellschaft

Das Landgericht Köln hatte das Erzbistum Köln zur Zahlung von Schmerzensgeld an einen früheren Messdiener verurteilt. Laut des Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing wird dies erhebliche Auswirkungen auf andere Gesellschaftsbereiche haben.

Landgericht und Amtsgericht in Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Landgericht und Amtsgericht in Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Gericht hatte dem früheren Messdiener, der in den 70er Jahren von einem Priester mehr als 300 Mal missbraucht worden war, 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und dabei argumentiert, dass nicht nur der Täter verantwortlich sei, sondern auch das Erzbistum eine besondere Amtshaftung trage.

Prof. Dr. Gregor Thüsing, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn (Universität Bonn)
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn / ( Universität Bonn )

Thüsing, der Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn ist, schreibt dazu in einem Gastkommentar für die "Welt" (Montag), dass das Urteil eine erhebliche Sogwirkung auch auf andere Bereiche jenseits der Kirche entwickeln könnte.

Auch Sportvereine müssen Amtshaftung übernehmen

Nach den vom Gericht aufgestellten Regeln müssten etwa auch Sportvereine eine Amtshaftung übernehmen, wenn etwa Trainer Schutzbefohlene missbrauchten.

Sport / © matimix (shutterstock)

"Es scheint vom Ergebnis her kaum vorstellbar, allein die Kirchen zur Haftung heranzuziehen, den Schutzraum 'Kindergarten' und 'Schule' oder auch 'Verein' aber nach gänzlich anderen Maßstäben zu bewerten", schreibt Thüsing. Das Kölner Urteil habe die Frage nach der Haftung auch nicht öffentlich-rechtlicher Stellen in den Focus gerückt.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )
Quelle:
KNA