Das Gericht hatte dem früheren Messdiener, der in den 70er Jahren von einem Priester mehr als 300 Mal missbraucht worden war, 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und dabei argumentiert, dass nicht nur der Täter verantwortlich sei, sondern auch das Erzbistum eine besondere Amtshaftung trage.
Thüsing, der Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn ist, schreibt dazu in einem Gastkommentar für die "Welt" (Montag), dass das Urteil eine erhebliche Sogwirkung auch auf andere Bereiche jenseits der Kirche entwickeln könnte.
Auch Sportvereine müssen Amtshaftung übernehmen
Nach den vom Gericht aufgestellten Regeln müssten etwa auch Sportvereine eine Amtshaftung übernehmen, wenn etwa Trainer Schutzbefohlene missbrauchten.
"Es scheint vom Ergebnis her kaum vorstellbar, allein die Kirchen zur Haftung heranzuziehen, den Schutzraum 'Kindergarten' und 'Schule' oder auch 'Verein' aber nach gänzlich anderen Maßstäben zu bewerten", schreibt Thüsing. Das Kölner Urteil habe die Frage nach der Haftung auch nicht öffentlich-rechtlicher Stellen in den Focus gerückt.