Kabinett stimmt Rentenangleichung zu

Ost kommt West näher

Über 25 Jahre nach der Wiedervereinigung sollen die Renten in Ost und West angeglichen werden. Auch Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind geplant. Doch bis zur Umsetzung stehen noch einige Schritte bevor.

Angleichung der Ost- an die Westrenten / © Arne Dedert (dpa)
Angleichung der Ost- an die Westrenten / © Arne Dedert ( dpa )

Der Kompromiss zur Angleichung der Renten in Ost und West hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu. Danach sollen die Ostrenten von Juli 2018 an bis 2025 in sieben Schritten angehoben werden. 

Der Bonus für Arbeitnehmer aus dem Osten, der bislang die Rentenunterschiede zwischen Ost und West abmilderte, soll erst 2025 ganz abschmelzen. Das Kabinett stimmte zudem Verbesserungen bei der Erwerbminderungsrente zu.

Beitragssätze sollen gehalten werden

Arbeitsministerin Nahles sprach von einer "wichtigen Entscheidung" und einer "vernünftigen Balance", die man in der Regierung gefunden hätte.

Sozialministerin Nahles (dpa)
Sozialministerin Nahles / ( dpa )

Im Dezember 2016 hatten sich die SPD-Politikerin und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf die Finanzierung der Ost-West-Anpassung bei den Renten verständigt. Der Bund wird sich stufenweise beteiligen. Damit sollen die Beitragssätze gehalten werden. 

Ab 2022 wird der Bundeszuschuss um 200 Millionen Euro und danach in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich um jeweils 600 Millionen Euro erhöht. Ab dem Jahr 2025 wird die Erhöhung dann dauerhaft zwei Milliarden Euro betragen.

Kritik: Ungleichheit zwischen den Generationen

Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) forderte Korrekturen am Gesetz zugunsten der jüngeren Generation. "Die begrüßenswerte Verbesserung ostdeutscher Bestandsrenten wird mit einer Schlechterstellung der Zukunftsrenten in den neuen Bundesländern bezahlt", sagte Tillich der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwoch). Das Gesetzgebungsverfahren müsse den Punkt der Generationengerechtigkeit berücksichtigen.

Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, bezeichnete die Angleichung der Renten "28 Jahre nach dem Mauerfall mehr als überfällig". Zugleich kritisierte sie die Verschiebung der Anpassung bis in das Jahr 2025. Ostdeutsche Rentnerhaushalte seien in viel größerem Maße von der gesetzlichen Rente abhängig, sagte Kipping. Zudem würden nach wie vor Berufsgruppen, wie die in der Braunkohleveredelung tätigen Bergleute oder Beschäftigte der Reichsbahn, genauso wie in der DDR Geschiedene benachteiligt.

Verbesserte Erwerbsminderungsrente

Mit dem Gesetzesentwurf für eine verbesserte Erwerbsminderungsrente will Ministerin Nahles Menschen unterstützen, die nach Unfällen, körperlichen oder seelischen Problemen nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können. Künftig sollen Arbeitsunfähige, die ab 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen, bis zu sieben Prozent mehr erhalten. 

Insgesamt rechnet Nahles mit Mehrausgaben bis 2030 von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Den Angaben nach sind jedes Jahr etwa 170.000 Menschen betroffen.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, übte scharfe Kritik an der schrittweisen Anhebung der Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten ab 2018. Sie forderte die Erhöhung in einem Schritt. Zudem zeigte sich Mascher enttäuscht, dass die Regelung nur für Neurentner gelten soll. Über 1,7 Millionen Bestandsrentner würden von den Verbesserungen ausgeschlossen, sagte Mascher.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte in diesem Zusammenhang einen Kurswechsel in der Rentenpolitik und mehr Einsatz im Kampf gegen Altersarmut. 5,7 Millionen ältere Menschen in Deutschland seien von Armut oder Ausgrenzung bedroht, erklärte DGB-Vorstandsmitglied, Annelie Buntenbach. Um dies zu vermeiden, müsse das Rentenniveau dringend stabilisiert und erhöht werden.

Reformschritte bei der Rente

Das Bundeskabinett hat die Angleichung der Renten in Ost und West und Verbesserungen für Menschen mit Erwerbsminderungsrente auf den Weg gebracht - zentrale Punkte:

Ostrenten: Bis zum 1. Januar 2025 soll es die volle Angleichung der Ost- an die Westrenten geben. Sie soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. So soll zum 1. Juli 2018 der aktuelle Rentenwert (Ost) von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben werden. Die Finanzierung erfolgt aus Beitrags- und Steuermitteln.

Stirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Partner in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. / © Sebastian Kahnert (dpa)
Stirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Partner in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. / © Sebastian Kahnert ( dpa )
Quelle:
epd