Der römischen Tageszeitung "Il Messaggero" (Freitag) sagte der Kardinal von Bologna, Matteo Zuppi: "Dass er ein heiliger Mann war, steht außer Zweifel. Ich denke, dass die Weisheit der Kirche dafür sorgen wird, dass die Zeit gefunden wird, um eine Entscheidung heranreifen zu lassen."
Bätzing verweist auf das Kirchenrecht
Am Vortag hatte der Limburger Bischof Georg Bätzing in Rom daran erinnert, dass gemäß dem Kirchenrecht nach dem Tod eines Menschen erst einmal fünf Jahre Wartezeit vorgesehen sind, bevor ein Seligsprechungsprozess beginnen kann. Dies sei nötig, um eine Entscheidung reifen zu lassen, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.
Beim Begräbnis des früheren Papstes Benedikt XVI. am Donnerstag hatte es auf dem Petersplatz Rufe nach einer beschleunigten Selig- und Heiligsprechung gegeben.