Darin geht er auf eine kirchliche Regelung aus dem Jahr 2016 ein, die das Beisetzen von Asche auf Friedhöfen vorsieht. Diese behalte ihre Gültigkeit.
Dem Schreiben zufolge dürfen Angehörige allerdings einen kleinen Teil der Asche erhalten, um sie an einem für die Geschichte des Verstorbenen bedeutsamen Ort aufzubewahren.
Hier sind bestimmte Voraussetzungen nötig: So müsse der Hauptteil auf einem Friedhof verwahrt sein, es dürfe keine "pantheistischen, naturalistischen oder nihilistischen Missverständnisse" geben und staatliche Gesetze seien zu beachten. In Deutschland ist das Aufbewahren von Asche zuhause verboten.
Asche mehrerer Verstorbener gemischt aufbewahren
Fernandez bejaht zudem die Möglichkeit eines "heiligen, definierten und dauerhaften" Ortes, an dem die Asche mehrerer Verstorbener gemischt aufbewahrt wird. Die persönlichen Daten jedes Einzelnen müssten hier jedoch angegeben werden, um die Erinnerung nicht zu zerstören.
Der Kardinal erklärte, die Auferstehung des Leibes im christlichen Sinne sei nicht als "eine einfache Wiederbelebung des Leichnams" zu verstehen. Auferstehung könne auch dann stattfinden, wenn der Körper völlig zerstört oder zerstreut wurde.
Insgesamt sei eine Haltung des "heiligen Respekts" gegenüber der Asche notwendig. Sie besteht aus materiellen Überresten des Verstorbenen und sei somit Teil der historischen Reise der Person.
Mit dem Schreiben antwortet der Präfekt auf eine Anfrage des Erzbischofs von Bologna, Kardinal Matteo Zuppi, der auch Vorsitzender der Italienischen Bischofskonferenz ist. Auslöser war die wachsenende Zahl an Einäscherungen in seinem Erzbistum und der Wunsch der Angehörigen, die Asche in der Natur zu verstreuen. Hier ergäben sich verschiedene Probleme, auf die es eine christliche Antwort brauche, erklärte Zuppi.