Katholisches Arbeitsrecht in Deutschland vor Systemwechsel

Private Lebensgestaltung künftig Tabuthema

Die Regeln für die Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland sollen sich grundlegend ändern. Einen Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" veröffentlichte nun die Bischofskonferenz.

Ein Kreuz an einer Wand / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Kreuz an einer Wand / © Harald Oppitz ( KNA )

Demnach soll die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der rund 790.000 Beschäftigten, keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen.

Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Harald Oppitz
Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Harald Oppitz

Als einziger Kündigungsgrund bliebe damit in der neuen Ordnung "kirchenfeindliches Verhalten" erfasst. Das öffentliche Propagieren von Abtreibung oder Fremdenhass, das Verunglimpfen von katholischen Glaubensinhalten, Riten und Gebräuchen sowie die Werbung für andere Weltanschauungsgemeinschaften während der Arbeitszeit sollen Beschäftigten der Kirche weiterhin verboten bleiben.

Ein Austritt aus der Kirche zöge auch nach der neuen Ordnung in der Regel eine Entlassung nach sich. Davon sollen aber Ausnahmen möglich sein.

Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Kardinal Woelki

Der Entwurf wurde den Angaben zufolge von einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki geschrieben. Die Beratungen sollen unter breiter Beteiligung von Gremien und Berufsgruppen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Rainer Maria Kardinal Woelki / © Rolf Vennenbernd (dpa)
Rainer Maria Kardinal Woelki / © Rolf Vennenbernd ( dpa )

Der Neufassung liegt ein Systemwechsel im Verständnis zentraler Begriffe des katholischen Arbeitsrechts zugrunde. Für den Schutz des kirchlichen Charakters einer Einrichtung sollen nun zuerst die Führungskräfte verantwortlich sein. Die katholische Identität eines Unternehmens soll durch Leitbilder, eine christliche Organisationskultur und durch die Vermittlung christlicher Werte gestaltet werden.

Dieser Wechsel von einem personbezogenen zu einem institutionenorientierten Ansatz führt auch dazu, dass Loyalität erstmals in wechselseitigen Anforderungen von Mitarbeitenden und Dienstgebern zum Ausdruck kommt.

Erste Beratung in zweiter Junihälfte

Die deutschen Bischöfe werden laut Mitteilung erstmals in der zweiten Junihälfte über die neue Grundordnung beraten. Das Regelwerk war zuletzt 2016 modifiziert worden.

Mitglieder der Initiative #outinchurch übergeben eine Petition an die deutschen Bischöfe / © Julia Steinbrecht (KNA)
Mitglieder der Initiative #outinchurch übergeben eine Petition an die deutschen Bischöfe / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Insbesondere wurden damals Kündigungsdrohungen gegen Beschäftigte wegen privater Lebensumstände abgeschwächt, allerdings nicht völlig gestrichen. Dies forderte zuletzt die Initiative #OutInChurch. Auch beim Reformprojekt Synodaler Weg war das katholische Arbeitsrecht ein wichtiges Thema.

Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung stellten die Bischöfe im März eine Änderung noch für dieses Jahr in Aussicht.

"Notwendiger Paradigmenwechsel"

Eva Maria Welskop-Deffaa / © Jannis Chavakis (KNA)
Eva Maria Welskop-Deffaa / © Jannis Chavakis ( KNA )

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa lobte die geplante Reform. "Der Entwurf für eine neue kirchlichen Grundordnung vollzieht den von der Caritas angeregten und notwendigen Paradigmenwechsel", sagte sie. An die Stelle individueller Verpflichtungen der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre persönliche Lebensführung betone der Entwurf die gemeinsame Verantwortung von Dienstgebern und Mitarbeitenden, das katholische Profil bei der Erbringung ihrer Leistungen sichtbar werden zu lassen.

Knapp 700.000 der 790.000 Mitarbeitenden der katholischen Kirche, für die die Grundordnung gilt, arbeiten den Angaben zufolge in Einrichtungen und Diensten der Caritas.

Breiter Konsens als Ziel

Der katholische Wohlfahrtsverband stehe für Vielfalt, deshalb sei eine Mitarbeit unabhängig von Herkunft, geschlechtlicher Identität und Religion möglich. "Diese Überzeugung lesen wir auch im Entwurf der Grundordnung: Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung, heißt es dort", sagte Welskop-Deffaa weiter. Die Caritas hoffe, "dass die Gremien der Bischofskonferenz sich im nun folgenden Entscheidungsprozess einmütig hinter diese Aussage stellen". 

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs habe die Deutsche Bischofskonferenz einen für die verbandliche Caritaselementaren Diskussions- und Beteiligungsprozess initiiert. Die zuständigen Gremien der Caritas würden sich mit dem Vorschlag zur reformierten Grundordnung im Juli auseinandersetzen, hieß es weiter. Ziel müsse sein, einen breiten Konsens unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz zu erzielen, um bis Ende des Jahres zur Verabschiedung einer neuen Grundordnung zu kommen, betonte der Wohlfahrtsverband.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA