Im Unterschied zum Vorjahr steht die Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht in diesem Jahr nicht auf der jetzt veröffentlichten Vorschau der Verfahren, die das Bundverfassungsgericht zeitnah entscheiden will.
Vera Egenberger ist aus der Kirche ausgetreten und wollte bei der Diakonie als Referentin angestellt werden, der kirchliche Wohlfahrtsverband lehnte dies ab. Nach mehreren arbeitsrechtlichen Verfahren gab das Bundesverfassungsgericht der Diakonie recht, weil es im Unterschied zu den Vorinstanzen das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen höher wertete. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und anschließend das Bundesarbeitsgericht sahen das anders. Die Diakonie zog nach der Erfurter Entscheidung erneut nach Karlsruhe.
Rechtspolitische Sprengkraft
Der Fall hat rechtspolitische Sprengkraft, weil das Bundesverfassungsgericht in einer schwierigen Situation ist: Entweder muss der Zweite Senat die EuGH-Vorgaben umsetzen und seine eigene Rechtsprechung ändern, oder Karlsruhe begibt sich in einen weiteren Konflikt mit den Luxemburger Richtern. Gegebenenfalls gerät das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen weiter unter Druck.