Kein Ende im Fall Egenberger in Sicht

Rechtspolitische Sprengkraft

Der Rechtsstreit zwischen der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger und der Diakonie wird wohl auch in diesem Jahr nicht zu einem Ende kommen. Egenbergers Fall beschäftigt seit mehr als einem Jahrzehnt oberste Gerichte.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen  (shutterstock)
Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen / ( shutterstock )

Im Unterschied zum Vorjahr steht die Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht in diesem Jahr nicht auf der jetzt veröffentlichten Vorschau der Verfahren, die das Bundverfassungsgericht zeitnah entscheiden will.

Die Klägerin Vera Egenberger / © Bodo Schackow (dpa)
Die Klägerin Vera Egenberger / © Bodo Schackow ( dpa )

Vera Egenberger ist aus der Kirche ausgetreten und wollte bei der Diakonie als Referentin angestellt werden, der kirchliche Wohlfahrtsverband lehnte dies ab. Nach mehreren arbeitsrechtlichen Verfahren gab das Bundesverfassungsgericht der Diakonie recht, weil es im Unterschied zu den Vorinstanzen das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen höher wertete. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und anschließend das Bundesarbeitsgericht sahen das anders. Die Diakonie zog nach der Erfurter Entscheidung erneut nach Karlsruhe.

Rechtspolitische Sprengkraft

Der Fall hat rechtspolitische Sprengkraft, weil das Bundesverfassungsgericht in einer schwierigen Situation ist: Entweder muss der Zweite Senat die EuGH-Vorgaben umsetzen und seine eigene Rechtsprechung ändern, oder Karlsruhe begibt sich in einen weiteren Konflikt mit den Luxemburger Richtern. Gegebenenfalls gerät das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen weiter unter Druck.

Kirchliches Arbeitsrecht im Wandel der Zeit

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe auf eine Reform verständigt, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen.

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht (dpa)
Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht / ( dpa )
Quelle:
KNA