Zunächst seien abschreckende Sanktionen das nahe liegende Mittel, sagte sie dem "Westfalen-Blatt" (Montag) in Bielefeld. Sollte eine Gemeinde grob gegen die Auflagen verstoßen, sei es auch möglich, lediglich in dieser Organisation für einen bestimmten Zeitraum Gottesdienste zu untersagen, "damit nicht ein einzelner schlecht organisierter oder verblendeter Religionsverein das gesamte öffentliche Religionsleben weitgehend lahmlegen kann".
Die Professorin für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld erinnerte daran, dass das Grundgesetz die ungestörte Religionsausübung gewährleiste. Dieses Recht dürfe nur zum Schutz anderer Rechte von Verfassungsrang eingeschränkt werden - etwa zum Schutz von Leben und Gesundheit. Aus diesem Grund seien die Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise bereits zu bestimmten Auflagen verpflichtet. So muss in den Gottesdiensten etwa Abstand eingehalten werden.
Polizeieinsatz bei Freikirche in Herford
Am Samstagabend hatte die Polizei einen Gottesdienst einer Freikirche in Herford aufgelöst, da die gut 100 Teilnehmenden gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen hatten. Laut Polizei trugen die Besucher weder einen Mund-Nasen-Schutz, noch gab es ein Hygienekonzept. Als die Beamten eintrafen, hätten sich etliche Gläubige in unterschiedlichen Räumen der Kirche und im Keller versteckt, hieß es.
Die Polizei in Herford erstattete Anzeige gegen Veranstalter und Besucher des Gottesdienstes. Diese müssen mit Geldstrafen rechnen.
Kurz vor Weihnachten hatte auch die Polizei in Essen einen Gottesdienst einer freikirchlichen Gemeinde aufgelöst. Dort waren mehr als 80 Gläubige zusammengekommen, die gemeinsam sangen, keine Masken trugen und Abstände nicht einhielten.