Moraltheologe: Covid-19-Behandlung bei Sterbenden abbrechen

"Keine Pflicht zur Lebensverlängerung um jeden Preis"

​Eine aussichtslose medizinische Behandlung eines sterbenden Covid-19-Patienten darf zugunsten eines aussichtsreichen Patienten abgebrochen werden. Das bekräftigt Moraltheologe Schallenberg und verweist auf die Enzyklika "Evangelium vitae".

Pflegerin mit Patient  / © Corinne Simon (KNA)
Pflegerin mit Patient / © Corinne Simon ( KNA )

"Jeder Mensch hat die gleiche Würde", betonte Peter Schallenberg von der Theologischen Fakultät Paderborn am Dienstag. Deshalb dürfe grundsätzlich niemand zugunsten eines anderen nicht mehr behandelt werden - "es sei denn, die Ärzte halten den Sterbeprozess für unausweichlich begonnen und sehen keine Aussicht auf längeres Überleben", stellte Schallenberg klar. "Es gibt nämlich keine Pflicht zur Lebensverlängerung um jeden Preis."

Enzyklika "Evangelium vitae"

Der Moraltheologe verweist auf die Enzyklika "Evangelium vitae" von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) von 1995. Darin treffe der Papst eine Aussage über das gleiche Lebensrecht eines jeden Menschen, ganz unabhängig von seinen Vorerkrankungen oder seiner Überlebenschance. Das gelte sowohl für die junge Mutter mit Kindern als auch für den 80-Jährigen. Wer zuerst komme, sollte zuerst behandelt werden. Nur wenn der Arzt das Sterben nicht abwenden könne, dürfe er die lebenserhaltende Maschine abschalten und zugunsten eines anderen Patienten anschalten.

"Der Unterschied liegt in der Motivation", erklärte Schallenberg. Einem Sterbenden unnötiges Leid durch künstliche Lebensverlängerung zu ersparen, könne gut sein. Ein Menschenleben gegen ein anderes abzuwägen, sei hingegen immer unmoralisch.

Überforderung für das Gesundheitssystem

Medien berichten, dass Ärzte in Italien entscheiden müssen, welche Patienten sie an die Beatmungsgeräte anschließen und welche nicht. Seit Wochen überfordert die hohe Zahl an Corona-Patienten das dortige Gesundheitssystem. Auch in Deutschland gibt es eine Diskussion um die sogenannte Triage - also das Festlegen, welche Patienten bevorzugt weiterbehandelt werden.


Quelle:
KNA
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