Die ukrainische Regierung beantragte hierzu im Parlament eine Änderung von zwei Gesetzen, wie der Vertreter des Ministerkabinetts, Taras Melnytschuk, am Donnerstagabend auf Telegram mitteilte.
Die Gesetze über Gewissensfreiheit sowie über die Registrierung von juristischen Personen und öffentlichen Organisationen sollen künftig Religionsgemeinschaften ausschließen, "deren Leitungszentrum (Verwaltung) sich außerhalb der Ukraine in einem Staat befindet, der eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine durchführt".
Vorwurf der Kreml-Propaganda
In den vergangenen Monaten hatten mehrere Regional- und Kommunalparlamente ein Verbot der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK) gefordert. Ihr wird Kollaboration mit russischen Kräften und Kreml-Propaganda vorgeworfen.
Erste Geistliche wurden bereits vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt. Gegen rund 50 weitere wird ermittelt.
Das Kirchenoberhaupt, Metropolit Onufri, verurteilte hingegen den russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 scharf. Zudem erklärte die UOK sich im Mai für unabhängig vom Moskauer Patriarchat.
Diese Lossagung vom russischen-orthodoxen Patriarchen Kyrill I., einem Verbündeten von Kreml-Chef Wladimir Putin, wird jedoch von der Kiewer Regierung angezweifelt.
Zwei orthodoxe Kirchen
In der Ukraine gibt es zwei konkurrierende orthodoxe Kirchen. Die Regierung unterstützt die 2018 mit Hilfe des Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel und orthodoxen Ehrenoberhaupts Bartholomaios I. gegründete Orthodoxe Kirche der Ukraine (OKU).
Sie ging aus zwei Konfessionen hervor, die sich bereits vor Jahrzehnten vom Moskauer Patriarchat getrennt hatten.
Melnytschuk erklärte, der Änderungsvorschlag habe das Ziel, "die spirituelle Unabhängigkeit sicherzustellen, eine Spaltung der Gesellschaft nach religiösen Merkmalen zu verhindern, die Konsolidierung der ukrainischen Gesellschaft zu fördern und nationale Interessen zu schützen".
Staatspräsident Wolodymyr Selenskyj hatte die Regierung Anfang Dezember beauftragt, einen solchen Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.
Wortlaut des Gesetzes bisher nicht öffentlich
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs wurde zunächst nicht veröffentlicht. So ist bisher unklar, ob Gerichte oder Behörden ein Verbot von religiösen Organisationen anordnen sollen. Die UOK könnte allerdings nicht ganz verboten werden. Denn sie ist im Gegensatz zu Religionsgemeinschaften in Deutschland keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern alle rund 12.000 Kirchengemeinden und jedes Kloster sind einzeln beim Staat registriert.
Der Kreml kritisiert das geplante ukrainische Gesetz scharf und spricht von einer Verletzung der Religionsfreiheit.
Im Auftrag der russischen Regierung beschuldigte ein ranghoher Bischof des Moskauer Patriarchats per Videoschaltung vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York am Dienstag die Ukraine, die UOK "vernichten" zu wollen.