Religionsfreiheit müsse in einem gesonderten Gesetz festgeschrieben werden und dürfe nicht nur als Ausnahmeregelungen in Antidiskriminierungsgesetzen vorkommen - das zitieren australische Medien am Donnerstag aus einer Eingabe der Bischofskonferenz an die staatliche Kommission zur Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zu Religionsfreiheit.
Religionsfreiheit solle keine Sondererlaubnis sein
Zwar ermöglichten diese Ausnahmeregeln den Religionsgemeinschaften, gemäß ihrem Glauben zu handeln. Sie seien aber zugleich "irreführend", betonten die Bischöfe. Es werde nicht deutlich, dass "Religionsfreiheit nicht aus einer von der Regierung gewährten Sondererlaubnis" bestehe, sondern ein fundamentales Menschenrecht sei.
Australiens Regierung hatte im November die Forderung der katholischen Kirche und anderer Religionsgemeinschaften abgelehnt, den Schutz der Religionsfreiheit in das Gesetz zur Legalisierung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aufzunehmen.
Stattdessen setzte Premierminister Malcolm Turnbull eine Kommission zur Überprüfung der Gesetzeslage zum Schutz der Religionsfreiheit ein.
Religionsfreiheit und Legalisierung der Ehe entkoppeln
Damit sollten die Themen Religionsfreiheit und Legalisierung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entkoppelt werden, hieß es. Die Kommission soll ihren Bericht bis Ende März vorlegen.
Die Bischofskonferenz fordert unter anderem das Recht, die Vermietung von Kirchenimmobilien verweigern zu dürfen, wenn etwa geplante Hochzeitsfeiern nicht ihren Glaubensgrundsätzen entsprechen.
Ferner soll es katholischen Schulen gesetzlich ermöglicht werden, Mitarbeiter, deren Lebensweise "im Widerspruch zu den Werten der Schule stehen", nicht weiterbeschäftigen zu müssen.