"Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass ausreisepflichtige Kranke und Schwangere, die in ein Krankenhaus zur Behandlung aufgenommen werden, Angst vor einer Abschiebung aus einer Klinik haben müssen", erklärte Kirchenpräsident Volker Jung am Freitag. Der Deutsche Ärztetag habe schon 2017 eindeutig festgestellt, dass bei stationär aufgenommenen Patienten keine Reisefähigkeit vorliege. Behörden und politisch Verantwortliche müssten dies berücksichtigen.
In einem nach dem Vorfall in Mainz verfassten gemeinsamen Positionspapier fordern Landeskirche und die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Diakonie, Krankenhäuser müssten ein "Ort der Genesung" bleiben: "Die körperliche und seelische Unversehrtheit der Betroffenen ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, höher einzuschätzen als das (berechtigte) Vollzugsinteresse der Ausländerbehörde." Eine Abschiebung aus der Klinik heraus stelle zudem eine Belastung für andere Patienten dar.
Grundrechte der Betroffenen achten
Kirche und Diakonie forderten, bei der Durchsetzung ausländerrechtlicher Bestimmungen die Grundrechte der Betroffenen zu achten. Zudem kritisieren sie den Umstand, dass Ausländer - wie im Fall der Iranerin geschehen - nach einem abgebrochenen Abschiebeversuch sich selbst überlassen werden. "Diese Praxis ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar, insbesondere wenn es sich um besonders verletzliche Gruppen wie Kinder oder Schwangere handelt", sagte Diakoniesprecher Albrecht Bähr.
Der Fall der iranischen Asylbewerberin hatte in der vergangenen Woche deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Die schwangere, an Diabetes erkrankte Frau war stationär in der Mainzer Universitätsklinik aufgenommen und dort nachts von Polizisten abgeholt worden. Gemeinsam mit ihrem Mann und einem einjährigen Sohn wurde sie in Begleitung eines Krankenwagens und eines Arztes zum Flughafen Hannover gebracht, von wo aus die Familie nach Kroatien abgeschoben werden sollte. Die Abschiebung scheiterte, weil sich der Pilot weigerte, mit der Familie an Bord zu starten.
Anschließend war die Frau mit dem Kind allein am Bahnhof von Hannover ausgesetzt worden, der Mann wurde von der Polizei zurück in das Ingelheimer Abschiebegefängnis gefahren. Die Kreisverwaltung hält ihr Vorgehen bei der Abschiebung aus dem Krankenhaus trotz massiver Kritik bislang insgesamt für korrekt. Landrätin Dorothea Schäfer (CDU), die selbst seit vielen Jahren Mitglied der hessen-nassauischen Kirchensynode ist, hatte lediglich Fehler beim Umgang mit Mutter und Kleinkind nach dem Abbruch der Abschiebung eingeräumt.