Kirchen heben Corona-Beschränkungen teilweise auf

Alles wieder beim Alten?

Nach dem weitgehenden Wegfall staatlicher Corona-Schutzvorgaben haben auch die katholischen Bistümer ihre Regeln für Gottesdienste angepasst. Ein Blick in die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern zeigt aber, die Vorsicht bleibt.

Gottesdienstbesucher / © Julia Steinbrecht (KNA)
Gottesdienstbesucher / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Rottenburg-Stuttgart lockerte seine Corona-Auflagen für Gottesdienste leicht. Allerdings bleibe auch unter der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Maskenpflicht erhalten, wie ein Bistumssprecher auf Anfrage mitteilte.

Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern müsse in der Regel eingehalten werden. Bei Feiern von Trauungen und Taufen könne er aber gelockert werden. Auch können an Erstkommunion- und Firmungsgottesdiensten nun wieder mehr Menschen teilnehmen, weil Familien und Gäste eines Kommunionkindes beziehungsweise eines Firmlings ohne Abstand zusammensitzen dürfen.

Keine Einschränkungen gibt es nach Bistumsangaben künftig mehr für das gemeinsame Singen in den Gottesdiensten. Auch die Gesangbücher werden in den Kirchen wieder ausgelegt. Zudem müssen die Sitzbänke nicht mehr desinfiziert werden. Bischof Gebhard Fürst rief trotz der Lockerungen zu besonderer Vorsicht auf, um das Ansteckungsrisiko in den Kirchen so gering wie möglich zu halten.

Bayern: am Hygienekonzept festhalten

Auch die Kirchenleitungen in Bayern reagierten zurückhaltend. Das evangelische Landeskirchenamt empfahl den Kirchengemeinden, ihre bisherigen Regeln zum Tragen von Masken sowie die gebotenen Abstände zwischen Personen bis 2. April beizubehalten. Bei Abendmahlsfeiern sollte auch weiterhin nicht gemeinsam aus einem Kelch getrunken werden.

Die Generalvikare der sieben katholischen Bistümer im Freistaat haben sich ebenfalls darauf verständigt, bei den bewährten Hygienekonzepten zu bleiben, wie die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern, Bettina Nickel, auf Anfrage mitteilte. Darüber seien die Pfarrgemeinden bereits schriftlich informiert worden. Welche Regeln für die Ostergottesdienste gelten, darüber werde erst nach dem 2. April entschieden.

Seit dem Wochenende ist die Teilnehmerzahl von Gottesdiensten nicht mehr beschränkt. Auch Einlasskontrollen sind damit hinfällig. Eine FFP2-Maske muss nur getragen werden, wenn der Abstand einer Haushaltsgemeinschaft zum nächsten Platz weniger als 1,5 Meter beträgt. Um Risikogruppen nicht zu gefährden, wird katholischerseits empfohlen, beim Gemeindegesang die Masken aufzubehalten und die Kirchen auch während des Gottesdienstes regelmäßig zu lüften.

Aufhebung von Corona-Einschränkungen im "Dreischritt"

Im "Dreischritt" sollen in Deutschland die Corona-Einschränkungen fallen: Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf einen Fahrplan für eine schrittweise Rücknahme der Maßnahmen bis zum Frühlingsanfang geeinigt. Damit gilt ab dem 20. März ein Großteil der Regeln nicht mehr. Der Lockerungsplan beruht auf Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, umsetzen müssen ihn die Bundesländer. Die wichtigsten Beschlüsse:

Eine FFP2-Maske / © Julia Steinbrecht (KNA)
Eine FFP2-Maske / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA