Österreichs Bischöfe lockern Corona-Regeln für Gottesdienste

Gemeindegesang ohne Einschränkungen

Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste angepasst.

Fällt für liturgische Dienste weg: die 3G-Regel / © Heide Pinkall (shutterstock)
Fällt für liturgische Dienste weg: die 3G-Regel / © Heide Pinkall ( shutterstock )

Experte sieht keinen Rückgang von Messdienerzahlen durch Corona

Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) sieht durch die Corona-Pandemie derzeit keinen Rückgang der Messdienerzahlen. "Ein Trend ist nicht erkennbar", sagte der Referent für Ministrantenpastoral und liturgisch/kulturelle Bildung bei der afj, Tobias Knell, im Interview mit dem Portal katholisch.de. "Natürlich besteht die Gefahr, dass wir Menschen verlieren. Aber der Ministrantendienst ist nach wie vor attraktiv."

Messdiener Gewänder Kleiderstange Sakristei Ministranten / © Harald Oppitz (KNA)
Messdiener Gewänder Kleiderstange Sakristei Ministranten / © Harald Oppitz ( KNA )

So gilt ab Samstag, 5. März, landesweit, dass bei katholischen Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist. Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt weg.

Maskenpflicht gelockert

Die bislang geltende Maskenpflicht entfällt im Freien; für Innenräume wird sie modifiziert: Eine FFP2-Maske ist nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend; ansonsten ist sie empfohlen.

Staatliche Vorgaben für Chorgesang

Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden; für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig gewechselt werden, mindestens wöchentlich. Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen".

Quelle:
KNA
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