So gilt ab Samstag, 5. März, landesweit, dass bei katholischen Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist. Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt weg.
Maskenpflicht gelockert
Die bislang geltende Maskenpflicht entfällt im Freien; für Innenräume wird sie modifiziert: Eine FFP2-Maske ist nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend; ansonsten ist sie empfohlen.
Staatliche Vorgaben für Chorgesang
Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden; für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig gewechselt werden, mindestens wöchentlich. Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen".